Ein Klimaschützer gab im Zuge einer Klage der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) vorbeugend eine Unterlassungserklärung ab. Das Mitglied der Klimagruppe "Letzte Generation" sagte beim Gütetermin im Landgericht Dresden, er hätte kein Problem damit, den SKD zu versichern, dass er sich niemals an ein Kunstwerk in einem ihrer Museen klebt. Er sei aber nicht bereit, die mit der Forderung der SKD geltend gemachten Anwaltskosten von über 1100 Euro zu zahlen.
Die SKD begründeten ihre Klage mit der Aussage des Mannes im Interview eines Onlineportals, dass er sich auch an ein Gemälde klebt. Der Dresdner ist bereits mehrfach verurteilt, hat solche Taten bisher aber nicht begangen.
Parteien stimmen Vorschlag des Zivilrichters zu
Nach den Worten des Vorsitzenden Richters der Zivilkammer ist es rechtlich grundsätzlich möglich, von einem "potenziellen Schädiger" eine solche Unterlassung zu verlangen, auch wenn noch kein solcher Verstoß stattfand und der Beklagte also kein "Wiederholungstäter" sei. Er schlug den SKD den Verzicht auf die geltend gemachten Anwaltskosten vor und dem Beklagten, die Unterlassung zu akzeptieren - dem stimmten beide Parteien zu.
Auch die beiden wegen der Klebe-Attacke auf die "Sixtinische Madonna" in der Gemäldegalerie Alte Meister Verurteilten gaben eine solche Unterlassungserklärung ab. Das junge Pärchen klebte am 23. August 2022 im Namen des Klimaschutzes je eine Hand an den Rahmen des weltberühmten Altarbildes. Sie wurden im Juni wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe verurteilt.