Kinderpornographie-Razzia: Hat ein 42-Jähriger seine eigene Tochter sexuell missbracht?

Blaulicht Elf Ermittlungsverfahren eingeleitet

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Aufgrund von zahlreichen Ermittlungen wegen Verbreitung, Erwerbes und Besitzes kinderpornographischer Inhalte sowie dadurch vorliegender gerichtlicher Beschlüsse führte die Chemnitzer Kriminalpolizei in den vergangenen Tagen eine Reihe von Durchsuchungen durch. In einem ging es gar um die Herstellung und anschließende Verbreitung derartiger Aufnahmen, wobei der Beschuldigte (42, deutscher Staatsangehöriger) ferner im Verdacht steht, nicht nur die beiden Kinder seiner Lebensgefährtin mehrfach missbraucht zu haben, sondern auch seine eigene Tochter.

Elf Durchsuchungen

Insgesamt elf Durchsuchungen von Wohnungen realisierten die Kriminalisten mit Unterstützung der sächsischen Bereitschaftspolizei seit dem 23.07.2024 in mehreren Chemnitzer Ortsteilen, Bobritzsch-Hilbersdorf, Ehrenfriedersdorf und Aue-Bad Schlema, OT Aue. Dabei stellten die Einsatzkräfte insgesamt 20 Handys, 18 SD-Karten bzw. USB-Sticks, elf Laptops bzw. Computer, sechs Festplatten und weitere Technik sicher. Die Ermittlungsverfahren betreffen elf Männer im Alter von 22 bis 85 Jahren. Es handelt sich überwiegend um Deutsche und drei Nichtdeutsche. Keiner der Beschuldigten wurde im Rahmen der Durchsuchungen festgenommen oder im Nachgang inhaftiert. Die Auswertung der sichergestellten Technik wird nun erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ermittlungen dauern an

Bezüglich des oben genannten 42-Jährigen, dem derzeit der sexuelle Missbrauch von drei Kindern im Schulalter beginnend im Jahr 2022 vorgeworfen wird, führten Kriminalisten eine Gefährderansprache mit ihm durch, verwiesen ihn der Wohnung und informierten das zuständige Jugendamt. Die Ermittlungen dauern derzeit an.

Hinweise aus den USA

Alle elf Ermittlungsverfahren sind auf Hinweise der US-amerikanischen Organisation NCMEC (National Centre for Missing and Exploited Children) zurückzuführen. In den USA sind dortige Internet-Provider zu verdachtsunabhängigen Kontrollen bei Chats oder hochgeladenen Dateien verpflichtet. Werden dabei Dateien mit kinderpornographischen Inhalten entdeckt, müssen die Provider dies umgehend NCMEC melden. NCMEC prüft die Hinweise eingehend und schickt seine Berichte weltweit an Strafverfolgungsbehörden, auch an das Bundeskriminalamt.

 



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