Bestellungen von Privatärzt*innen, die COVID-19-Impfstoff geordert haben, dürfen von den Apotheken nach aktuellem Stand nicht beliefert werden. Die Entscheidung teilte die ABDA des Bundesministeriums mit.
Erst kürzlich hatte die ABDA Informationen für die Apotheken herausgegeben, wonach hausärztlich tätige Privatärzt:innen ebenso wie Kassenärzt:innen bestellberechtigt seien. Diese Meldung wurde nun revidiert.
Apotheken sollen Bestellungen neu verteilen
Bestellungen von COVID-19-Impfstoffen von Ärzt:innen , welche nicht von Vertragsärzt:innen stammen, dürfen demnach nicht beliefert werden. "Der Impfstoff muss somit von der Apotheke gleichmäßig auf die Vertragsärzte verteilt werden, die in der Apotheke bestellt haben, jedoch aufgrund der Kontingentierung nicht die bestellte Menge erhalten haben."
Kritik des Vorstands
"Auch die Privatärzte hatten sich fit gemacht für die Impfung gegen Corona, nun waren alle Vorbereitungen umsonst", kritisiert Allgemeinmediziner Dr. Christoph Gepp aus dem Vorstand des Privatärztlichen Bundesverbands.
"Die Impfung in die Breite wird wieder nicht optimal stattfinden und die Patienten, die bei Privatärzten in Behandlung sind, werden massiv benachteiligt", äußert sich Gepp.
Zukunftsmusik
Auch private Mediziner*innen sollen generell in die Impfkampagne mit integriert werden, sobald mehr Impfstoff zur Verfügung stünde, kündigte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an, ohne einen konkreten Zeitpunkt zu benennen. Die Begründung hierbei sei die aktuelle Knappheit der Impfpräparate.
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