Die Gesundheitsminister der Länder haben mit dem Bund die Fortsetzung der Impfungen mit AstraZeneca beschlossen. Sie begrüßten einstimmig die Entscheidung der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA, den Corona-Impfstoff von AstraZeneca weiter zu verwenden. Die EMA kam zu dem Schluss, dass AstraZeneca ein sehr guter Impfstoff ist. Der Nutzen ist eindeutig größer als die Risiken. Alle Impfwilligen werden über alle möglichen Risiken und neueste Erkenntnisse aufgeklärt. Dazu hat der Bund die Aufklärungsunterlagen überarbeitet. Sie sind bereits auf dem Weg in die sächsischen Impfzentren, mobilen Teams und Arztpraxen.
Impftermine ab 20. März
Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: "Ich bin sehr erleichtert und freue mich, dass wir die Impfungen mit AstraZeneca wieder aufnehmen können. Das Deutsche Rote Kreuz Sachsen fährt die Kapazitäten derzeit so schnell wie möglich hoch. AstraZeneca ist ein ganz wichtiger Baustein in unserer Impfstrategie. Die fachliche Prüfung war jedoch richtig. Sicherheit geht vor. Die Personen, deren Impftermin wegen der Aussetzung der Impfungen ausgefallen ist, werden einen neuen Termin angeboten bekommen."
Vereinbarte Termine ab Samstag, 20. März, die vorsorglich durch das DRK abgesagt worden waren, können nun zur vereinbarten Zeit normal stattfinden. Im Zuge des Hochfahrens der Kapazitäten kann es jedoch zu Wartezeiten kommen.
Betroffene, deren Termine bis einschließlich heute abgesagt wurden, bekommen kommende Woche schriftlich ein neues Terminangebot. Wer ihn nicht wahrnehmen kann, wird gebeten, den Termin abzusagen und einen neuen Termin über das Portal oder die Hotline zu buchen.
Auch die 39 Arztpraxen, die am Modellprojekt teilnehmen, können ihre Patienten ab sofort wieder mit AstraZeneca impfen. Termine in den rollenden Impfzentren in den Gemeinden können ebenfalls wieder durchgeführt werden. Zudem werden ab Montag rund 110 niedergelassene Ärzte im Vogtland mit AstraZeneca beliefert, damit sie zügig die Impfkampagne in dem Landkreis mit besonders hohem Infektionsgeschehen unterstützen können. In diesem Hotspot hatte der Freistaat die Abweichung von der Priorisierung ermöglicht. Dies ist in der Impfverordnung des Bundes ausdrücklich vorgesehen.
Fragen: Was bedeutet die Entscheidung für die Impfkampagne?
Was passiert mit den Terminen zur Erstimpfung, die zwischen dem 15. und 22.3. hätten stattfinden sollen aber abgesagt werden mussten?
Insgesamt mussten19.000 Termine aufgrund der Impfpause von Astrazeneca abgesagt werden. Den Betroffenen wird in der kommenden Wochenmitte schriftlich ein neues Impfangebot unterbreitet. Wann genau die neuen Impftermine dann stattfinden werden und mit welchem Impfstoff das Impfangebot unterbreitet werden kann, steht noch nicht fest. Die Herausforderung ist, den Betroffenen neue Termine anzubieten, ohne bereits vereinbarte Termine mit anderen impfwilligen Personen zu gefährden. Und dies alles unter Beachtung von Impfstoffmangel bzw. nur wagen Lieferankündigungen.
Können die Personen, welche eigentlich einen abgesagten Termin in den kommenden Tagen haben, trotzdem ins Impfzentrum kommen?
Alle Betroffene, die einen schriftlich abgesagten Termin zwischen dem 20.-22.3. haben, können diesen Termin wahrnehmen und zur ursprünglich verabredeten Zeit in das Impfzentrum kommen. Alle Betroffene, die diesen Termin nicht mehr wahrnehmen können, erhalten automatisch und schriftlich ein neues Impfangebot.
Was passiert, wenn ich diesen Ersatztermin nicht wahrnehmen kann? Kann ich dieses Impfangebot auch ändern bzw. anpassen?
Die ist nicht möglich. Unabhängig von der Begründung, warum der Ersatztermin unpassend für die betroffene Person ist, wird um eine Absage des Termins gebeten. Ein neuer Termin kann dann nur über das Portal oder die Hotline gebucht werden.
Gilt auch weiterhin die Maßnahme, dass es keine Erstimpfungen mit Biontech gibt?
Ja, der größte Teil des gelieferten Impfstoffes von Biontech wird für die aktuellen Zweitimpfungen gebraucht. Das bedeutet, dass Termine zur Erstimpfung in der kommenden Woche mit Astrazeneca durchgeführt werden, vereinzelt auch mit Moderna.
Was ist mit dem Impfstoff von Astrazeneca passiert, der nicht verimpft werden konnte?
Der Impfstoff von Astrazeneca, welcher nicht verimpft wurde, wird nicht weggeworfen. Die Impfdosen sind eingelagert und können wieder der Verimpfung zugeführt werden
Wie ist die generelle Impfstofflage?
Die Impfstofflieferungen von Astrazeneca wurden bereits am vergangenen Wochenende stark reduziert. Angekündigt waren für die Kalenderwochen 11 und 12 gesamt 60.000 Impfdosen, die bisher nicht eingetroffen sind. Erst für die dreizehnte Kalenderwoche sind 84.000 neue Impfdosen angekündigt. Der in den vergangenen Tagen eingesparte Impfstoff von Astrazeneca wird daher für die Realisierung der bereits vereinbarten Erstimpftermine gebraucht und für den Ausbau der Impfkampagne im Vogtland (z.B. Hausärzte, rollende Impfzentren etc.). Der Impfstoff von Biontech wird aktuell für die Zweitimpfungen in den Impfzenten und den Pflegeeinrichtungen benötigt. Nur im temporären Impfzentrum in Grimma werden Erstimpfungen auch mit Biontech durchgeführt. Dieser Zustand wird höchstwahrscheinlich bis Ende März andauern. Das bedeutet, dass sich weiterhin die impfwilligen Personen darauf einstellen müssen, dass nicht der auf dem Einladungsschreiben ausgewiesene Impfstoff zur Anwendung kommt. Leichte Entspannung zeichnet sich bei dem Impfstoff von Moderna ab. Mit dem Abschluss der Impfkampagne in den Dialysepraxen wird dieser Impfstoff auch den Impfzentren zur Verfügung stehen.
Was ist mit den Terminen in den rollenden Impfzentren?
Die Termine der rollenden Impfzentren in den Gemeinden können ab sofort mit dem Impfstoff von Astrazeneca wieder durchgeführt werden. Hierzu werden Einzelentscheidungen zwischen dem Impfzentrum und der Gemeinde getroffen. Die abschließende Bewertung über den Einsatz eines rollenden Impfzentrums bleibt abhängig von der Verfügbarkeit der Impfstoffe.
Folgende generelle Regelungen bestehen weiterhin in Sachsen
- Es gibt eine freie Wahl sich impfen zu lassen.
- Es gibt eine freie Wahl des Impfzentrums.
- Es gibt keine freie Wahl des Impfstoffes.
- Die Letztentscheidung über den Impfstoff trifft die Ärztin bzw. der Arzt im Impfzentrum.
- Die Termine werden nur über eine vorherige Anmeldung vergeben. Die Terminvergabe erfolgt über die kostenfreie Hotline (0800 0899 089, Montag bis Sonntag 8.00 bis 20.00 Uhr) bzw. das Buchungsportal (https://sachsen.impfterminvergabe.de) oder bei rollenden Impfzentren über ein Einladungsschreiben der Gemeinde.
- Bitte bringen Sie zu Ihrem Impftermin sowohl die ausgefüllten Anamnesebögen wie auch die Aufklärungsbögen sowohl für den Vektor- wie auch den mRNA-Impfstoff mit (Die Dokumente finden Sie hier: Downloads - sachsen.de).