Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen eine 38-jährige Deutsche und einen 37-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge.
Beschuldigte bereits vorbestraft
Die Beschuldigten sollen sich spätestens Anfang des Jahres 2021 mit dem gewinnbringenden An- und Verkauf von Heroin befasst haben. Ihnen wird vorgeworfen, am Abend des 12. Januar 2022 in einer von ihnen gemeinsam genutzten Gartenlaube in einem Kleingartenverein an der Steinbacher Straße in Dresden etwa 100 Bömbchen Heroin durchschnittlicher Qualität zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt zu haben. Darüber hinaus bewahrten sie in der Gartenlaube etwa 10.000 Euro Bargeld auf. Es ist davon auszugehen, dass dieses Bargeld aus dem Verkauf von Heroin stammt.
Die Beschuldigten wurden am 12. Januar vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 13. Januar 2022 Haftbefehl gegen beide Beschuldigte erlassen. Die Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft. Außerdem sind die Beschuldigten bereits einschlägig vorbestraft. Der 37-jährige Beschuldigte steht unter Bewährung. Die Beschuldigten haben bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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