Insgesamt 375 Millionen Euro hat der Haushaltsausschuss des Bundestages für Härtefallhilfen vergangene Woche bereitgestellt. Diese sollen unter anderem an kleinere und mittlere Unternehmen ausgezahlt werden, die von den hohen Energiepreisen besonders betroffen sind. "Wir als Handwerk sind eigentlich immer davon ausgegangen, dass diese Hilfen nicht nur für Gas und Strom, sondern auch beispielsweise für Heizöl, Pellets oder Flüssiggas gelten sollen - den sogenannten nicht leitungsgebundenen Brennstoffen", sagt Frank Wagner, Präsident der Handwerkskammer Chemnitz. "Dem ist aber offensichtlich nicht mehr so und die jetzt freigegebenen Mittel sind nur für Gas- und Strom-Härtefälle vorgesehen." Den Verantwortlichen sei der Ernst der Lage immer noch nicht bewusst. Ein Beispiel: Der Preis für eine Tonne Pellets war im September 2022 vier Mal so hoch wie noch ein Jahr zuvor.
Betrieben fehlen Mittel um in Zukunftsthemen zu investieren
Wagner erklärt: "Gerade das Handwerk ist eher in den ländlichen Regionen zu finden, wo es eben keinen Anschluss an das Erdgasnetz gibt und man zur Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe andere Energieträger nutzen muss. Seit vielen Monaten weisen wir auf diesen Punkt hin, denn auch hier sind die Preise deutlich gestiegen. Eigentlich war man auch auf einem guten Weg, eine zielgerichtete Härtefalllösung zu finden, die über die Bundesländer umgesetzt wird. Und jetzt?" Die Betriebe, die schon seit Herbst darauf warten, erhalten vorerst keine Entlastung, obwohl sie die Liquidität dringend benötigen: "Energieeffizienz und Klimaneutralität oder Digitalisierung - das seien alles notwendige Investitionen, teilweise sogar gesetzlich vorgegeben. Aber wie sollen die Betriebe das umsetzen, wenn ihnen schlicht die Mittel fehlen?", fragt der Kammerpräsident. Die Haushälter des Bundestages müssten diese Entscheidung zwingend noch einmal überdenken. "Und auch die sächsische Staatsregierung sollte hier deutlich machen, dass Härtefallhilfen eben nicht nur für Strom und Gas gebraucht werden, sondern auch für andere Energieträger."
erschienen am 31.01.2023