Görlitz. Gegen die am 9. August von der Landesdirektion Sachsen erlassene Allgemeinverfügung zur Feststellung der Fertigstellung des Berzdorfer Sees sind Widersprüche bei der Landesdirektion Sachsen eingelegt worden. Damit ist die Allgemeinverfügung nicht wie vorgesehen zum 12. September 2022 wirksam geworden.

Bislang keine Änderungen des Wassersrtraßenverkehrs

Bis zum Abschluss der Widerspruchs- bzw. sich gegebenenfalls anschließender Klage-verfahren ist das Befahren des Berzdorfer Sees mit nichtmotorangetriebenen und motorangetriebenen Wasserfahrzeugen sowie mit Fahrgastschiffen daher wie bislang ausschließlich auf der Grundlage wasserrechtlicher Einzelgestattungen durch die untere Wasserbehörde beim Landratsamt Görlitz statthaft.