Fast drei Jahre nach dem Beginn der Corona-Pandemie könnten in Sachsen nun endgültig die letzten Maßnahmen zur Eindämmung des Virus fallen. Angesichts der aktuellen, positiven Corona-Infektionslage soll in Sachsen die Isolationspflicht für Corona-positiv getestete Menschen bereits zum 3. Februar aufgehoben werden. Die endgültige Entscheidung solle jedoch im Einklang mit anderen Bundesländern getroffen werden, informiert Petra Köpping. Die Gesundheitsministerin schlägt nach Beratungen mit Expertinnen und Experten im Gesundheitsstab die Streichung der landeseigenen Corona-Maßnahmen dem Kabinett vor. Einzig die bundesweit gültigen Masken- und Testpflichten in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sollen vorerst bestehen bleiben.
Sachsen setzt auf Eigenverantwortlichkeit
"Alle Corona-Kennzahlen zeigen nach wie vor eine positive Entwicklung", erklärt Köpping. "Wir befinden uns nach Einschätzung der Fachleute auf dem Weg in die endemische Phase. Eine heftige Winterwelle ist nach Aussagen von Experten nicht mehr zu erwarten. Vor diesem Hintergrund ist es geboten, dass wir die staatliche Anordnung der Isolation für Corona-Infizierte aufheben und einen Schritt in Richtung Normalität gehen", so die Ministerin. Man setze dann auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger. "Grundsätzlich gilt wie bei anderen Infektionen auch: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das ist jetzt besonders wichtig."
Auch Masken und Tests bald überflüssig?
Auch die verbliebenen landeseigenen Masken- und Testpflichten sollen zum 3. Februar enden. Konkret betrifft dies Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete und Obdachlose, Frauen-, Kinder- und Männerschutzeinrichtungen sowie den Maßregelvollzug. Köpping: "Aus infektiologischer Sicht besteht keine Notwendigkeit mehr für diese staatlich vorgegebenen Maßnahmen. Darin waren wir uns im Gesundheitsstab einig. Aber natürlich kann und sollte sich weiterhin jeder und jede selbst mit einer Maske schützen, insbesondere in Innenräumen, wo es eng ist und kein Abstand gehalten werden kann. Im Übrigen helfen Schutzmasken auch gegen andere Infektionen." Am 31. Januar soll das Kabinett abschließend darüber beraten.
Appell an Bundesregierung: Ende der Masken- und Testpflicht auch in Gesundheitseinrichtungen
Die bundesweit einheitlich geregelten Masken- und Testpflichten unter anderem in Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten dagegen weiterhin. Gesundheitsministerin Köpping: "Nach einhelliger Meinung unserer Expertinnen und Experten sollten diese bundesweit gültigen Masken- und Testpflichten in den Gesundheitseinrichtungen ebenfalls zeitnah aufgehoben werden. Diese können selbst einschätzen, wo sie mittels Hausrecht in besonders gefährdeten Bereichen Schutzmaßnahmen für sinnvoll erachten. Daher fordere ich die Bundesregierung auf, diese Corona-Maßnahmen zu beenden."