Die Energiekrise aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine treibt die Preise für Strom und Gas in die Höhe. Doch medizinische Einrichtungen können die stark steigenden Kosten nicht einfach durch Preiserhöhungen an Patientinnen und Patienten weitergeben. Vor allem die ambulante Versorgung - das sind alle Versorgungsleistungen, die nicht von Krankenhäusern oder Kliniken erbracht werden - steht wegen der Energiekrise und der hohen Inflation vor immensen finanziellen Herausforderungen. Teilweise wird in diesem Zusammenhang bereits vor Insolvenzen gewarnt. Das Bund-Länder-Entlastungspaket sieht zwar Härtefallregelungen vor, diese sollen jedoch nur für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen.
Forderung nach Hilfsprogrammen
Vor diesem Hintergrund fordert die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen von der Bundesregierung Hilfsprogramme für die niedergelassenen Ärzte. Im krassen Gegensatz zum stationären Sektor würden die ambulant tätigen Mediziner keinerlei Beachtung und finanzielle Unterstützung bezüglich der enorm steigenden Energiepreise erfahren - weder seitens der Politik noch durch die Kostenträger. "Die ambulante Versorgung in der Niederlassung ist schützenswert und systemrelevant, denn die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind die ersten Ansprechpartner für die Patienten und sie sichern eine wohnortnahe und persönliche Versorgung - insbesondere in der nun kommenden kalten Jahreszeit", sagt Klaus Heckemann Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen.
"Grenzt an Realitätsverweigerung"
Es sei unzweifelhaft richtig und notwendig, dass unter anderem Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in die staatlichen Hilfsprogramme aufgenommen wurden. "Dass die ambulante Versorgungsebene hingegen nicht Bestandteil dieser geplanten Härtefallregelungen ist, grenzt schon an Realitätsverweigerung", so Heckemann. "Denn auch in Arztpraxen muss in diesem Winter geheizt und medizinische Geräte müssen betrieben werden." Das schlimmste Szenario wäre eine Gefährdung der medizinischen Versorgung der Bevölkerung durch Praxisschließungen aufgrund untragbarer Energiekosten. "Darum fordert die KV Sachsen die Bundesregierung auf, dies zu verhindern und auch die niedergelassenen Ärzte in angemessenem Umfang in die Hilfsprogramme aufzunehmen und damit die steigenden Energiekosten abzufangen."
Beispiel: Radiologische Praxen
Insbesondere radiologische Praxen sind durch steigende Energiekosten für den Technikbetrieb unter erheblichen Druck geraten. Für einen Magnetresonanztomographen, kurz MRT, muss eine radiologische Praxis mit rund 134.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr kalkulieren. Zum Vergleich: Der jährliche Energieverbrauch in einem Einfamilienhaus liegt durchschnittlich bei 3.000 Kilowattstunden. Somit benötigt ein MRT so viel Energie im Jahr wie 45 Einfamilienhäuser. Praxen, die mit sehr energieintensiven Geräten arbeiten, treffen die steigenden Energiekosten mit voller Wucht, heißt es vonseiten der Kassenärztlichen Vereinigung. Hier müsse es dringend Entlastung geben.
erschienen am 08.11.2022