Seit Montag erhalten Bürgerinnen und Bürger in Deutschland mit der Impfung auch den digitalen Impfnachweis. Bereits vollständig Geimpfte können sich dieses digitale Impfzertifikat nachträglich in Apotheken ausstellen lassen. Bald soll das auch in Arztpraxen möglich sein. So haben Geimpfte ihrem Impfnachweis künftig auf dem Smartphone dabei und müssen nicht ständig das gelbe Impfbuch mit sich führen. Eine elektronische Plattform der EU für die Überprüfung von Impfzertifikaten wird am 1. Juli europaweit an den Start gehen. Der EU-Impfpass soll dann auch Angaben über Tests oder überstandene Corona-Infektionen enthalten. Alles wird in einem QR-Code gespeichert, der von allen EU-Staaten und ihren Partnerländern Island, Norwegen und Liechtenstein gelesen und anerkannt werden soll. Die Wichtigsten Frag im Überblick:
Ist der digitale Impfnachweis Pflicht?
Nein, der kostenfreie digitale Impfpass soll es vollständig geimpften Menschen erlauben, ihre Immunität zusätzlich per Smartphone nachzuweisen. Es ist ein "freiwilliges und ergänzendes Angebot", wie das Gesundheitsministerium auf seiner Website betont. Das kann unter anderem bei Besuchen von gastronomischen Einrichtungen oder Kulturveranstaltungen nützlich sein, falls dort ein Impfnachweis verlangt wird. Der Impfnachweis wird zudem weiterhin ausgedruckt auf Papier ausgegeben, auch das gelbe Impfbuch bleibt weiter gültig.
Welche Daten sind für den digitalen Impfnachweis erforderlich?
Erforderlich sind Name, Vorname, Geburtsdatum, Impfzentrum, Tag der 1. und 2. Impfung sowie der verwendete Impfstoff. Zur Erstellung des COVID-19-Impfzertifikats übermitteln das Impfzentrum, Arztpraxen oder Apotheken die notwendigen personenbezogenen Daten an das Robert Koch-Institut (RKI), das das COVID-19-Impfzertifikat technisch generiert. Das RKI ist befugt, die zur Erstellung und Bescheinigung des COVID-19-Impfzertifikats erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
"Alle digitalen Impfnachweise werden nur temporär im Impfprotokollierungssystem erstellt und anschließend gelöscht", heißt es vom Gesundheitsministerium. Ein zentrales Impfregister gibt es demnach nicht und eine dauerhafte Speicherung ist nur dezentral auf den Smartphones der Nutzerinnen und Nutzer vorgesehen. Damit können diese jederzeit selbst ihre Daten löschen.
Wie funktioniert dieser zusätzliche Impfnachweis?
Der digitale Nachweis erfolgt mittels QR-Code. Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Code zu erhalten: Er ist zum einen in dem Impfzentrum oder der Arztpraxis erhältlich, wo man die Zweitimpfung erhält. All diejenigen, die bereits vollständig geimpft sind, bekommen den Code nachträglich ausgestellt. Das kann zum Beispiel per Post geschehen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Code in einer Apotheke zu bekommen. Der Code wird in einer entsprechenden App auf dem Smartphone gespeichert.
Welche Apps kommen dafür infrage?
Für den Digitalpass kann unter anderem die Corona-Warn-App genutzt werden, ein entsprechendes Update wurde vergangene Woche veröffentlicht. Die aktuelle Version 2.3.2 in den App-Stores von Apple und Google beinhaltet nun die Funktion des digitalen Impfnachweises. Geimpfte können aber auch auf die Smartphone-App "CovPass" ausweichen, die keine Kontaktverfolgungsfunktion hat. Sie soll aber wie die Corona-Warn-App zudem negative Testergebnisse und überstandene Infektionen dokumentieren. Letztere werden mittels PCR-Testergebnissen und einem Genesenen-Zertifikat dokumentiert. Die digitalen Impfnachweise der eigenen Kinder oder des Partners können übrigens zusammen auf einem Smartphone gespeichert werden.
Sind Fälschungen damit ausgeschlossen?
Gesundheitsminister Jens Spahn räumte zuletzt ein , dass eine Fälschungsanfälligkeit vor allem beim Übertrag gegeben sei. Denn bei Bürgerinnen und Bürger, die schon vor Einführung des sogenannten CovPass vollständig geimpft worden sind, müssen die Apotheken entscheiden ob der analoge Impfeintrag im gelben Impfbuch echt ist. Apotheken sehen sich jedoch dazu in der Lage, Fälschungen zu erkennen. "Apotheker sind Arzneimittelexperten und Impfstoffe sind auch Arzneimittel", so Christian Splett von der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. "Jede Apotheke muss jeden Tag hundert oder mehr Rezepte auf ihre Echtheit prüfen. Apotheker trauen sich daher zu, auch Impfausweise zu prüfen." Aber könnte man sich einen digitalen Impfnachweis nicht einfach ausborgen? Um dem vorzubeugen, soll künftig bei jeder Kontrolle geprüft werden, ob die Daten im Impfnachweis mit denen im Personalausweis übereinstimmen.
Wie wird der digitale Impfpass ausgelesen?
Der QR-Code mit dem Impfstatus wird über eine Prüf-App ausgelesen. Dabei werden auch Name, Vorname und Geburtsdatum angezeigt und mit dem Personalausweis oder einem anderen Ausweisdokument abgeglichen. Es gibt keine Einschränkungen, wer die Prüf-App installieren und nutzen darf. So können auch Restaurant-Betreiber oder Ausrichter von Veranstaltungen die sogenannte CovPassCheck-App zur Prüfung des Impfstatus ihrer Gäste nutzen.
erschienen am 17.06.2021