Die G-Regeln: Was gilt jetzt eigentlich wo?

Service Corona-Schutzverordnung für Sachsen im Überblick

Sachsen lockert ab morgen (14. Januar) seine Corona-Maßnahmen. Für eine Reihe von Einrichtungen und Angebote ist jedoch ergänzend zur 3G- und 2G-Regel nun die 2Gplus-Regel verpflichtend. Das heißt, Genesene und Geimpfte müssen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Ein Überblick:

 

Die 2Gplus-Regel gilt für:

 

-Innengastronomie (Im Außenbereich bleibt die 2G-Regel bestehen)

-Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie Theater und Kinos (+ Kapazitätsbegrenzung)*

-Bäder und Saunen (+ Kontakterfassung)*

-Sportveranstaltungen mit Publikum (+ Kapazitätsbegrenzung und Kontakterfassung)*

-Innensportanlagen (+ Kontakterfassung)*

-Übernachtungen sowie touristische Bustouren oder Bahnfahrten*

 

Von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen sind...

 

...Personen mit Booster-Impfung (ab dem Tag der Impfung),

...Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,

...Personen für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt,

...Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können sowie

...vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.

 

 

In diesen Bereichen gilt die 2G-Regel (nur Geimpfte oder Genesene):

 

-Körpernahe Dienstleistungen

-Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten

-Reisebüros, Versicherungsagenturen, Finanzdienstleister*

-Solarien (+Kontakterfassung)*

-Außensportanlagen (+ Kontakterfassung, Ausnahme: Skilifte)*

 

 

Hier ist ein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis nötig (3G):

 

-Friseure

-Bibliotheken

-Archive

-Außenbereichen von zoologischen und botanischen Gärten

 

 

*Abhängig von der Bettenbelegung auf Normalstationen (Schwellenwert: sachsenweit 1300) und Intensivstationen (420)

 

Hier gibt's die Verordnung im Detail

 



  Newsletter abonnieren

Euer News-Tipp an die Redaktion