Der Bundestag hat über das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Organspendegesetz abgestimmt: Zwei Modelle standen zur Wahl und der Bundestag hat sich entschieden. Die "Zustimmungslösung", vorgeschlagen von einer Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und Katja Kipping (Linke) hat eine Mehrheit erreicht, nachdem das Modell der "doppelte Widerspruchslösung", vorgeschlagen von der Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach heute morgen abgelehnt wurde.
Die Zukunft der Organspende
Dieser Vorschlag beinhaltet eine aktive Abfrage der Bürger und Bürgerinnen aller zehn Jahre, zum Beispiel bei der Verlängerung des Personalausweises, ob diese bereit wären ihre Organe zu spenden. Zudem sollen Hausärzte alle zwei Jahre über eine mögliche Spende beraten. Die Menschen werden also immer mal wieder angestoßen, über ihre Haltung zur Organspende nachzudenken, aber auf freiwilliger Basis. Die Antworten sollen dann in einer zentralen Datenbank registriert werden.
Die "Zustimmungslösung" sieht vor, dass durch effektive Identifikation und Verbesserung der tatsächlichen Durchführung der Entnahme von Spenden die Spenderanzahl erhöht wird. Die Befürworterinnen und Befürworter der "Zustimmungslösung" denken, dass eine verpflichtende Abfrage bei der Beantragung des Personalausweises der richtige Weg ist. Dafür muss allerdings ein Problem angegangen werden, das in der Debatte bisher viel zu kurz kam: die Moralisierung der Spendebereitschaft. Menschen sollten sich nicht aus Angst vor moralischen Repressalien dazu gezwungen fühlen, ihr aktives "Nein" zu verschweigen. Der aufgeklärte Mensch kann einer so schwierigen Entscheidung, so der Chemnitzer Abgeordnete Müller-Rosentritt, nur durch aktive persönliche Zustimmung gerecht werden.
Zur Wahl stand auch noch ein Gegenentwurf
Die "doppelte Widerspruchslösung", vorgeschlagen von der Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach, würde jede Bürgerin und jeden Bürger automatisch zum Organspender machen, die oder der sich nicht offen dagegen äußert.
In dem Fall, in dem keine Willensbekundung des potenziellen Spenders vorliegt, müssen die Angehörigen befragt werden. Bei dieser Entscheidung sollen Angehörige aber nicht nach ihrer eigenen Meinung gehen, sondern werden ausschließlich gefragt, ob sie die Meinung des potenziellen Spenders kennen. Dieser Weg würde laut Span, "einen nicht geringen Eingriff des Staates in die Freiheit des Einzelnen bedeuten".
Für Müller-Rosentritt geht es eben auch um das Vertrauen, das hierbei auf dem Spiel steht: "Wenn sich jemand zu Lebzeiten nicht geäußert hat, wird er nach seinem Tod zum Objekt des Staates. Das kann ich nicht befürworten. Eine neue Regelung darf das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Transplantationsmedizin nicht unterlaufen." Als Spender wird man bei der "Zustimmungslösung" nämlich wirklich nur verzeichnet, wenn man explizit zugestimmt hat.
Statement von Petra Köpping:
Zur heutigen Entscheidung des Deutschen Bundestags für die sogenannte Zustimmungslösung bei der Organspende erklärt Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping: "Der Bundestag hat sich die Entscheidung über die Modalitäten der Organspende nicht leichtgemacht. Ich respektiere dieses Votum für die sogenannte Zustimmungslösung, auch wenn ich eine Regelung mit einem doppelten Widerspruch für hilfreicher gehalten habe."
Die Ministerin betont aber auch: "Ich rufe dazu auf, dass sich jeder intensiv mit dem Thema beschäftigt und für sich entscheidet, ob er Organe und Gewebe spenden möchte oder nicht. Wir benötigen in Deutschland dringend mehr Spenderorgane. Denn die Organspende rettet in vielen Fällen Leben und hilft Menschen wieder gesund zu werden. In diese Lage kann jeder kommen." Ministerin Köpping erklärt: "Es herrscht eine Diskrepanz zwischen der weit verbreiteten Befürwortung der Organspende in der Bevölkerung und der geringen Bereitschaft, ein Organ oder Gewebe zu spenden. Diese Diskrepanz sollte jetzt dadurch überwunden werden, dass sich möglichst viele Menschen mit dem Thema beschäftigen und eine Entscheidung treffen, die letztlich im Ausstellen eines Organspenderausweißes mündet. Der Beratung durch die Hausärzte kommt dabei eine entscheidende Rolle zu."
erschienen am 16.01.2020