Sachsen. Seit der am Samstag in Kraft getretenen Bundesnotbremse müssen Einzelhandelsgeschäfte bei einer 7-Tages-Inzidenz über 100 geschlossen bleiben. Betroffen von dieser Reglung ist durch die aktuelle Infektionslage ganz Sachsen. Eine Ausnahme bilden neben Supermärkten, Fahrradläden und Tankstellen auch Gartencenter, da diese zur Grundsicherung beitragen. Alleinstehende Gartencenter bilden in Deutschland allerdings eher die Ausnahme als Lieferant für Gartenbedarf. Meist sind solche Läden Teil von Bäumarkten und fest in diese integriert. Baumärkte wiederum fallen jedoch aktuell nicht in die Ausnahmeregelung des Infektionsschutzgesetzes.
Müssen jetzt alle Baumärkte geschlossen bleiben?
Jein. Da viele Baumärkte eine durchaus beachtliche Gartenabteilung haben, haben sich einige Filialen dazu entschieden, ihre Kunden nur in diesen Bereich zu lassen. Rechtlich ist diese Regelung allerdings umstritten. So teilte Sachsens Sozialministerium mit: "Als Baumärkte gelten Märkte, in denen zu einem weit überwiegenden Anteil Baustoffe und Werkzeuge verkauft werden. Maßgeblich für den Begriff des Baustoffes ist, dass dieser erst durch die Aufwendung schöpferischer Arbeitsleistung seiner vorgesehenen Verwendung zugeführt wird. Sofern hier ein Gartencenter angeschlossen ist, zählt dies zum Baumarkt und damit ist auch dessen Öffnung untersagt." Gartencenter dürften somit nur öffnen, wenn sie unabhängig von Baumärkten funktionierten. Der Bund habe dazu allerdings noch keine klare Reglung gefunden.
Wo bekomme ich denn nun meine Pflanzen her?
Bis es zu einer Fallentscheidung vom Bund oder aber dem Freistaat Sachsen kommt (Thüringen etwa hat sich für die Öffnung von Gartenabteilungen entschieden), fällt aktuell jeder Markt seine eigenen Entscheidungen. Unser Tipp: Ruft vorher bei ihrem Baumarkt an und fragt nach der aktuellen Öffnungssituation.
erschienen am 28.04.2021