Am Samstag ist es wieder soweit: Chemnitzerinnen und Chemnitzer begrüßen das neue Jahr mit Wunderkerzen, Knallkörpern und Raketen. In Chemnitz dürfen Personen im Alter von über 18 Jahren innerhalb der gesamten 24 Stunden am 31. Dezember und ebenfalls 24 Stunden am 1. Januar Silvesterfeuerwerk abbrennen. In der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen allerdings grundsätzlich verboten. Die Chemnitzer Feuerwehr informiert über weitere wichtige Hinweise zur Sicherheit im Umgang mit Feuerwerkskörpern an Silvester:
Beim Kauf auf CE-Zeichen achten
Beim Kauf von Feuerwerk sollte man unbedingt auf das Vorhandensein des CE-Zeichens und der Registriernummer achten. Nur Feuerwerksartikel, die durch eine benannte Stelle, wie das Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) bauartgeprüft sind, sind in ihrer Handhabung bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher. Gekauftes Feuerwerk sollte darüber hinaus nicht in der Nähe von Heizungen oder offenem Licht gelagert und für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden.
Die richtige Verwendung
Bei Verwendung von Feuerwerkskörpern oder anderen pyrotechnischen Erzeugnissen ist unbedingt die Gebrauchsanweisung zu beachten! Bei Feuerwerk der Kategorie F2 muss grundsätzlich ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern eingehalten werden. Besondere Vorsicht ist bei Produkten aus dem Ausland angebracht, da bei diesen oftmals die Gebrauchsanleitung nur in der jeweiligen Landessprache aufgedruckt ist bzw. sie häufig nicht den hiesigen Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Von Schwarzmarktware sollte man generell die Finger lassen. Unter keinen Umständen sollten illegale oder selbst gebastelte Feuerwerkskörper verwendet werden. Die Folgeschäden können enorm sein.
Raketen und Knallkörper sicher zünden
Bei der Verwendung von Raketen ist auf einen sicheren Stand zu achten. Verwenden Sie beim Abbrennen von Raketen statt einer freistehenden Flasche einen Getränkekasten, in den die Flasche mit der Rakete gestellt wird, so dass sie beim Zünden nicht umfallen kann. Beim Abbrennen von Raketen ist die Flugrichtung so zu wählen, dass sie nicht in Gebäudeöffnungen fliegen können. Dabei nicht auf Menschen oder Tiere zielen. Legen Sie Knallkörper vor dem Anzünden auf den Boden und werfen Sie sie nicht aus der Hand. Tischfeuerwerke sollten auf einer nichtbrennbaren Unterlage und nicht gerade unter Papiergirlanden gezündet werden. Nicht gezündetes Feuerwerk liegen lassen und nicht anfassen.
Brand unverzüglich melden
Wer einen Brand entdeckt, muss ihn unverzüglich melden. Die Meldung sollte direkt bei der Feuerwehr über den Notruf 112 erfolgen. Über diese Notrufnummer erreicht man bei Unfällen und schweren Verletzungen auch den Rettungsdienst. Bei der Meldung sind Angaben zum Ort, zur Straße und Hausnummer erforderlich. Wenn Personen in Gefahr sind, ist dies unbedingt mit anzugeben.