Sachsen. Die bestehenden Corona-Maßnahmen sollen nach den Plänen von Kanzlerin Angela Merkel bis Mitte April verlängert werden. Das sieht ein Entwurf des Kanzleramts für die Bund-Länder-Konferenz an diesem Montag vor. Weitere Lockerungen sind allenfalls als Modellprojekte möglich. Ob Auslandsreisen in Nicht-Risikogebiete wie Mallorca erschwert werden, ist umstritten. Nach einem Entwurf der SPD-geführten Länder ist auch eine Vorlage des Kanzleramts für die morgige Bund-Länder-Runde bekannt geworden. Demnach soll der bestehende Lockdown bis zum 18. April verlängert werden. Die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (MPK) mit Bundeskanzlerin Angela Merkel findet an diesem Montag per Videokonferenz statt.
Zeit für die "Notbremse" sei gekommen
Die Anfang März vereinbarte Notbremse müsse angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik "konsequent umgesetzt" werden. Die Notbremse soll verhindern, dass Öffnungsschritte auch bei steigenden Corona-Werten Bestand haben. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in einem Bundesland oder einer Region an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 steigt, "treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag" wieder die Regeln in Kraft, die bis zum 7. März gegolten haben.
Zuletzt gab es Differenzen darüber, ob dies "automatisch" geschehen soll. Während Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet dies vor einer Woche ablehnte, sprach sich Bayerns Regierungschef Markus Söder am gestrigen Sonntag dafür aus.
Auch unterhalb einer Inzidenz von 100 könne es weitere Lockerungen nicht geben, da Anfang März vereinbart worden sei, dass diese nur bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz möglich seien. Angesichts des exponentiellen Wachstums würden zusätzliche Öffnungen demnach auch unterhalb dieser Schwelle ausscheiden, heißt es in dem Papier.
Bund plädiert für Ausgangsbeschränkungen
In eckigen Klammern und damit als umstritten markiert sind "zusätzliche Maßnahmen" für Landkreise mit Inzidenzen über 100, die dafür sorgen sollen, dass die Werte wieder sinken. Dazu zählen nächtliche Ausgangsbeschränkungen, "sofern dem nicht gewichtige Gründe entgegenstehen"; die Schließung von Kitas und Schulen, wenn ein zweimaliger Corona-Test pro Woche für Erziehungs- und Lehrkräfte sowie alle Schüler und betreuten Kinder in Präsenz nicht sichergestellt ist; die Schließung von Schulen und Kitas ab einer Sieben- Tage-Inzidenz von 200. Hier wird auch noch ein Punkt d) aufgeführt, der leer ist. Offenbar kann sich das Kanzleramt vorstellen, diese Liste noch zu verlängern.
Gefordert wird in dem Entwurf wie bereits in früheren Beschlüssen, dass Unternehmen Homeoffice ermöglichen und, "wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen". Solche Tests sollen den Mitarbeitern "mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche" angeboten werden. Diese Regelung basiert auf Freiwilligkeit. Anfang April will die Bundesregierung bewerten, "inwieweit ergänzender Handlungsbedarf besteht".
Quarantänepflicht bei allen Auslandsreisen umstritten
Nur ein Appell ist der Aufruf, "auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten". Das Papier verweist auf bestehende Quarantänepflichten bei der Rückreise aus Risikogebieten hin, ergänzt diese aber nicht. In eckigen Klammern heißt es, dass geprüft werden soll, ob Auslandsreisen generell, unabhängig von Inzidenzen im Zielland, mit einer Quarantäne und einer Testpflicht vor der Rückreise nach Deutschland verbunden sein sollen.
Offenbar mit Blick auf Mallorca-Reisen heißt es: "Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, muss daher unverzüglich und unabhängig von den lokalen Inzidenzwerten eine Überarbeitung der Muster-Quarantäne-Verordnungen der Bundesregierung in diesem Sinne erfolgen und in den jeweiligen Länderverordnungen bis Ende März umgesetzt werden." Auch dieser Satz steht in eckigen Klammern und ist Teil des Prüfvorbehalts.
Ebenfalls in eckigen Klammern enthält das Papier die Möglichkeit eines "kontaktarmen Urlaubs" im jeweils eigenen Bundesland, also etwa in einer Ferienwohnung oder einem Campingwagen.
Wie das Papier der SPD-Länder enthält der Entwurf des Kanzleramts den Hinweis auf zeitlich befristete Modellprojekte, mit denen die Länder "in je einer Region mit niedriger Inzidenz, strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept" einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen können, "um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen".
Corona-App soll besser werden
Punkt sieben enthält ein Selbstlob, das viele Bürgerinnen und Bürger anders empfinden dürften: "Seit dem 8. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche(Bürgertest). Es ist den Ländern und 5 Kommunen seitdem sehr schnell gelungen, flächendeckend und in Kooperation mit vielen unterschiedlichen Partnern vor Ort (u.a. kommunale Testzentren, Ärzte, Apotheker, Einzelhändler, Hilfsorganisationen, uvm.) eine entsprechende Infrastruktur für dieses Testangebot aufzubauen." Umstritten und deshalb in eckigen Klammern markiert ist der Hinweis, dass der Bund auch die Kosten für "die Durchführung von Selbsttests unter Aufsicht und die verlässliche Dokumentation des Testergebnisses" aufnimmt.
Die Tests an Schulen und Kitas sollen ausgeweitet werden. "Ziel sind mindestens zwei Testungen pro Woche."
Die Corona-Warn-App werde "kontinuierlich weiterentwickelt", heißt es in dem Papier weiter. Unter anderem soll die App im April eine anonyme Eventregistrierung ermöglichen. "Damit können sich Nutzerinnen und Nutzer bei einer Veranstaltung (u. a. private Geburtstagsfeier, Restaurant etc.) digital einchecken. Bei einem positiven Corona-Fall im Anschluss an die Veranstaltung werden alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewarnt."
Schließlich stellt der Bund weitere Hilfen für Krankenhäuser mit coronabedingten Liquiditätsproblemen in Aussicht. Die nächste Bund-Länder-Runde soll dem Entwurf zufolge am Freitag nach Ostern stattfinden.