Neuer Monat, neue Regeln: Bei den pandemiebedingten Neuerungen im Februar geht es vor allem darum, wer in der ansteckenderen Omikron-Welle wie lange von Beschränkungen ausgenommen wird. Außerdem hat das Warten auf den neuen Impfstoff von Novavax bald ein Ende. Eine Übersicht:
Reisen ohne Booster-Impfung wird schwieriger
Zum 1. Februar tritt eine wichtige Änderung beim Impfnachweis in Kraft, und zwar EU-weit: Das digitale Impfzertifikat, das vollständig Geimpften ausgestellt wird, ist nur noch rund 270 Tage, also gut neun Monate, gültig. Das heißt, Reisen ohne Booster-Impfung in der EU wird für viele Menschen ab jetzt deutlich schwieriger. Nach Ablauf der neuen Frist werden Menschen ohne diesen Schutz künftig bei Grenzübertritten wie Ungeimpfte behandelt. Das bedeutet in der Regel, dass sie bei grenzüberschreitenden Reisen in der EU einen aktuellen negativen Test brauchen oder sogar in Quarantäne müssen. Der EU-Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung etwa in Praxen und Impfzentren erstellt wird. Der Code ist in einer Smartphone-App darstellbar und kann digital ausgelesen werden.
Für wen gilt die Verkürzung?
Die Verkürzung der Dauer für Impfzertifikate gilt für alle, die doppelt geimpft sind (zweimal Biontech, zweimal Moderna oder einmal Johnsons und Johnson plus einmal Biontech/Moderna). Sie gilt auch und für alle, die einmal geimpft und genesen sind. Hintergrund der Begrenzung der Zertifikate ist, dass die Wirkung der Impfung vor allem bei der Omikron-Variante nicht so lange anhält. Zudem sind doppelt Geimpfte, wenn sie sich infizieren, somit auch eher wieder ansteckend als Geboosterte. Mit der gleichen Begründung wurde bereits am 15. Januar der Genesenen-Status auf nur noch drei Monate verkürzt. Auf der sicheren Seite sind derzeit Menschen, die drei Impfungen bekommen haben. Deren Impfzertifikat ist auf EU-Ebene - zumindest vorerst - noch unbegrenzt gültig.
Infektionsgeschehen im Abreiseland weniger wichtig
Ein gültiges EU-Corona-Zertifikat ist für Reisen innerhalb der Europäischen Union ab sofort übrigens wichtiger als das Infektionsgeschehen im Abreiseland sein. Es ist nun nicht mehr entscheidend, von wo aus eine Reise startet, sondern, ob ein gültiger Impf-, Test- oder Genesenennachweis vorliegt. Wer kein Zertifikat hat, soll nach Ankunft einen Test machen. Ein PCR-Test ist ab Februar EU-weit 72 und ein Schnelltest 24 Stunden gültig. Ein Genesenen-Zertifikat soll 180 Tage gültig sein. Für Kinder gibt es Ausnahmen.
Impfstoff von Novavax kommt
Die bundesweite Impfquote liegt derzeit bei rund 74 Prozent, geboostert sind rund 54 Prozent. Für Experten zu wenig, wenn es darum geht, möglichst viele Menschen vor einem schweren Verlauf zu schützen. Doch viel mehr Menschen scheinen sich von einer Impfung nicht überzeugen zu lassen. Die Hoffnungen ruhen nun auf einem neuen Impfstoff: Nuvavoxid von Novavax. Das Protein-Vakzin basiert nicht auf der relativ neuen mRNA-Methodik wie bei den Impfstoffen von Biontech und Moderna. Wer der Technologie bisher skeptisch gegenüber stand, hat mit Nuvavoxid von Novavax jetzt eine wirksame Alternative. Die erste Lieferung von 1,75 Millionen Dosen Novavax soll laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ab dem 21. Februar zur Verfügung stehen. Genaue Termine für weitere 3,25 Millionen Dosen, die gekauft wurden, stünden noch nicht fest.
Wie funktioniert der neue Impfstoff?
Der Impfstoff funktioniert ähnlich wie Grippeimpfstoffe. Nuvaxovid besteht laut Angaben des Paul-Ehrlich-Institut (PEI) aus virusähnlichen Partikeln, die das sogenannte Spike-Protein des Coronavirus enthalten. Diese gentechnisch hergestellten Virus-Proteine werden vom Körper als fremd erkannt, woraufhin spezifische Antikörper und T-Zellen gebildet werden. Damit ist das Immunsystem vorbereitet, wenn es tatsächlich mit dem Virus konfrontiert wird. Die Effektivität zum Schutz vor symptomatischen Infektionen wurde von der EU-Arzneimittelbehörde EMA mit rund 90 Prozent angegeben.
Was ändert sich im Februar noch?
Hass im Netz wird jetzt noch genauer unter die Lupe genommen. Zum 1. Februar tritt das geänderte Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft. Das Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke wie Youtube und Facebook dazu, strafbare Inhalte rasch zu sperren oder zu löschen. Durch die Reform müssen nun bestimmte, besonders schwere Straftaten von den Anbietern an das Bundeskriminalamt gemeldet werden, wenn es eine Beschwerde gab. Das Bundesamt für Justiz vertritt seit längerem die Auffassung, dass das Gesetz auch für den Messengerdienst Telegram gilt. Insbesondere Gegner der Corona-Maßnahmen nutzen den Dienst nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz für die Verbreitung ihrer Botschaften und zur Mobilisierung für Demonstrationen.
erschienen am 01.02.2022