Die sächsischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) ziehen ein gemischtes Fazit der neuen Corona-Notfall-Verordnung, die am Freitag in Kraft treten soll. In einer gemeinsamen Mitteilung sehen die Kammern die für die Gastronomie künftig erforderlichen, zusätzlichen Testnachweise kritisch. Grund: Künftig müssen doppelt Geimpfte und Genesene in den Einrichtungen zusätzlich einen tagesaktuellen Negativ-Nachweis vorzeigen.
Zu viele Ausnahmen von der Regel
Gleichzeitig kritisieren die IHKs auch die immer weiter ausufernden und detailliert zu kontrollierenden Ausnahmeregelungen. So entfällt der Test beispielsweise für Personen mit Booster-Impfung, mit Zweitimpfung vor weniger als drei Monaten, für im letzten halben Jahr Genesene sowie für Kinder und Jugendliche. "Das wird mit großer Wahrscheinlichkeit weiteren Umsatz kosten", sind sich die IHK-Präsidenten einig.
Ausweitung der "Waren des täglichen Bedarfs"
Darüber hinaus fehlt den IHKs die bereits mehrfach eingeforderte Ausweitung der "Waren des täglichen Bedarfs" auf Blumen- und Buchhandel sowie Aussagen zu Perspektiven für Bars, Clubs, Diskotheken und Saunen. Angesichts der auch weiterhin starken Einschränkungen in vielen Branchen ist aus Kammersicht zudem die avisierte Unterstützung des Freistaates - unter anderem beim Unternehmerlohn - so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen.
Öffnungsmöglichkeiten positiv bewertet
Positiv bewerten die Kammern die erweiterten Öffnungsmöglichkeiten, etwa im Beherbergungsgewerbe, für Reisebüros und Versicherungsagenturen, im Kultur- und Freizeitbereich, oder bei Sport und Messen, trotz des durch 2G und 2G plus eingeschränkten Gäste- und Kundenkreises sowie des sich daraus ergebenden Kontrollaufwandes. "Mit diesen Lockerungen kommt der Gesetzgeber vielen unserer Forderungen nach, was zeigt, dass die kontinuierliche Zusammenarbeit und der regelmäßige Austausch sinnvoll sind. Die angespannte Geschäftslage der betroffenen Unternehmen kann so zumindest etwas entlastet und die Schlechterstellung gegenüber Unternehmen außerhalb Sachsens beendet werden. betont Dr. Detlef Hamann, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs im Freistaat.
Gastronomie: Zwei wichtige Stunden mehr
Darüber hinaus würden nicht nachvollziehbare Regelungen der letzten Verordnung aufgehoben. "Auf der Habenseite" steht laut Detlef Hamann auch die Ausweitung der Öffnungserlaubnis für die Gastronomie auf 22 Uhr: "Die willkürliche und völlig praxisfremde Begrenzung auf 20 Uhr war wirklich ein Schlag ins Kontor. Gut, dass jetzt zumindest zwei Stunden hinzukommen, die für die Branche eminent wichtig sind."