Jedes Jahr an Weihnachten das gleiche Dilemma: wir gehen auseinander. Gar zu köstlich sind Lebkuchen, Gänsebraten und Co. Jetzt sind auch noch Fitnessstudios und Sporteinrichtungen geschlossen, in denen man etwas gegen die drohenden Pfunde hätte unternehmen können. Wird mit dem Lockdown und den wenigen übrig gebliebenen Sportmöglichkeiten also alles noch viel schlimmer? Das muss nicht sein.
Was ist noch erlaubt?
Seit dem 2. November ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit grundsätzlich nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Maximal dürfen zehn Personen zusammenkommen. Damit sind auch viele Lauf- oder Walkinggruppen oder die Fahrradtour in großer Gruppe erst einmal tabu. Das Lauftraining allein oder von Spielern einer Spielsportmannschaft ist maximal zu zweit gestattet. Technikübungen mit dem Ball zu zweit sind ebenfalls erlaubt. Leichtathletische Disziplinen können allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes betrieben werden. Auch "Sport im Park" wie zum Beispiel Yoga oder Pilates, allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes, ist gestattet - an klirrend kalten Tagen natürlich mit entsprechender Kleidung. Im Tennissport ist ein Einzel erlaubt, ein Doppel nicht. Wichtig: Abstand halten bleibt die wichtigste Regel.
Den Schweinehund überlisten
Mit den geschlossenen Sporteinrichtungen sinkt bei vielen leider die Motivation. Heißt: Wir müssen uns regelmäßig selbst zu körperlicher Fitness anspornen. Ein konkreter Plan mit täglich wiederkehrenden Aktivitäten -möglichst zu einer feststehenden Uhrzeit - kann der Disziplin auf die Sprünge helfen. Wer bei Winterwetter lieber zu Hause statt draußen aktiv werden möchte, sollte die Online-Angebote von Volkshochschulen, Vereinen und Fitnessstudios checken. Auch in den sozialen Netzwerken finden sich unzählige Möglichkeiten, sich sportlich fit zu halten. Übrigens: Nicht zu unterschätzen ist die psychische Komponente. In diesen Zeiten können Sport und Bewegung zum Stimmungsaufheller werden.