Sachsen. Seit nunmehr über zwei Jahren begleitet uns die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Verhaltensregeln sowie Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Diese Maßnahmen haben sich über die Monate im Wechsel immer verschärft und wurden gelockert. Seit dem 20. März sind bundesweit alle Zugangs- und Kontatbeschränkungen entfallen. In einigen Einrichtungen besteht die Maskenpflicht weiterhin und teilweise gibt es noch eine Testpflicht. Die Quarantäne oder häusliche Isolation dauert auch wieder kürzer - 14, 10 oder 5 Tage. Was genau gilt denn nun in Sachsen?
Basisschutzmaßnahmen bleiben erhalten
Zwar entfallen sämtliche Zugangs- und Kontaktbeschränkungen, die Basisschutzmaßnahmen bleiben allerdings noch bestehen. Diese umfassen die Maskenpflicht (FFP2 oder Vergleichbare) in Bus, Bahn und Flugzeugen, sowie in einigen öffentlichen Einrichtungen. Der Einzelhandel und Schulen sind nicht mehr von der Maskenpflicht betroffen.
3G, 2G oder 2G+? Hier gilt noch eine Testpflicht:
In einigen Einrichtungen halten sich vermehrt Personen mit einem höheren Gesundheitsrisiko auf, welche es weiterhin zu schützen gilt. Deshalb besteht auch in diesen Einrichtungen weiterhin nur dann der Zutritt für Personal oder Besucherinnen und Besucher, wenn sie sich zuvor negativ auf das Coronavirus getestet haben: Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerberinnen und -bewerbern sowie in Justizvollzugsanstaltungen, Abschiebungshafteinrichtungen, Maßregelvollzugseinrichtungen und insbesondere in Einrichtungen wie psychischen Krankenhäusern, Heimen der Jugendhilfe und Seniorinnen und Senioren. Die Testpflicht gilt auch für geimpfte und geboosterte Personen. Für Schülerinnen und Schüler sowie in Kitas entfällt die Testpflicht mit Ende der Osterferien am 22. April.
Regelungen für Veranstaltungen
Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen können wieder stattfinden.
Quarantänezeit in Sachsen wurde weiter verkürzt
Zum 25. April soll in Sachsen die Quarantänezeit weiter verkürzt werden und beträgt dann nur noch fünf Tage. Kontaktpersonen müssen darüber hinaus nicht mehr in Quarantäne. Alle weiteren Informationen dazu sind HIER aufgelistet.
Hotspot-Regelung der einzelnen Länder
Um die Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern, wurde eine Hotspot-Regelung eingeführt. Demnach können die Landesregierungen nach aktueller Infektionslage zusätzliche Schutzmaßnahmen anordnen. Dazu zählen eine weitreichende Maskenpflicht, Abstandsgebote, Zugangsbeschränkungen und Hygienekonzepte.
erschienen am 22.04.2022