Voraussichtlich ab dieser Woche (KW 16) sollen in Sachsen auch Personen der Prioritätsgruppe drei geimpft werden dürfen. Unter anderem gehören dazu Personen, die:

  • das 60. Lebensjahr vollendet haben
  • Erkrankungen wie behandlungsfreie in Remission befindliche Krebserkrankungen, Immundefizienz, HIV-Infektionen, Autoimmunerkrankungen, rheumatologische Erkrankungen, Herzinsuffizienz, Arrythmie, Schlaganfall, Asthma, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, Diabetes mellitus ohne Komplikationen oder Adipositas
  • nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände in erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
  • Personen pflegen, die über 60 Jahre alt sind, nicht in einer Einrichtung leben und eine der genannten Erkrankungen haben
  • Mitglieder von Verfassungsorganen sind oder in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, Regierungen, Verwaltungen, bei der Bundeswehr der Polizei, politischen Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen tätig sind
  • als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tätig sind
  • in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, im Bestattungswesen, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen
  • in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere in Laboren und Personal, das keine Patientinnen oder Patienten betreut
  • im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind
  • in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen, die nicht Grund-, Sonder- oder Förderschulen tätig sind
  • sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus besteht

Impfung weiterhin bei Hausärzten möglich

Eine Übersicht über freie Impftermine gibt es auf countee.ch. Auf www.coronavirus.sachsen.de kann man sich für einen Impftermin registrieren. Zudem kann man sich weiterhin bei seinen Hausärzten impfen lassen. Es ist in Planung, dass diese in den kommenden Wochen mehr Impfdosen bekommen.

Die mobile Bevölkerung impfen

Prof. Christoph Josten, Medizinischer Vorstand des Universitätsklinikums Leipzig: "Die Situation ist deutlich dramatischer als es immer wieder gesagt wird. Die Intensivbetten sind praktisch schon am Rande, obwohl wir bei den normalen Betten noch nicht diesen Peak erreicht haben." Das liege daran, dass deutlich jüngere Patienten auf den Intensivstationen lägen als in den Monaten zuvor. "Ich wäre dafür, die mobile Bevölkerung zu impfen, denn die ist im Moment der Träger."