In Sachsen können sich beim Hausarzt ab sofort auch alle Menschen impfen lassen, die der Priorisierungsgruppe 3 gemäß Impfverordnung des Bundes angehören. Ab Mittwoch, 21. April 2021, 18 Uhr, können entsprechende Termine ab dem Folgetag in den Impfzentren gebucht werden. Gemäß der Priorisierungsgruppe 3 (§ 4 Corona-Impfverordnung des Bundes) sind daher nun unter anderem auch Menschen impfberechtigt, die im Lebensmitteleinzelhandel und in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind oder Mitglieder von Verfassungsorganen sind. Auch Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur tätig sind, sind impfberechtigt. Darüber hinaus bekommen nun auch weitere Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen - z. B. Asthma oder Herzinsuffizienz - ein Impfangebot.
Staatsministerin Petra Köpping über das Impffortkommen:
"Wir kommen in Sachsen mit unserer Impfkampagne gut voran. Es wurden bereits 1,09 Millionen Impfdosen verabreicht. Auch unsere Hausärzte impfen kräftig mit. Nun wollen wir weiteren Menschen ein Impfangebot unterbreiten. Aufgrund der anhaltend hohen Inzidenz in Sachsen halte ich es für zwingend, schnell mehr Menschen zu impfen. Es ist der Ausweg aus der Pandemie."
Neue Regelungen bei AstraZeneca:
Um mehr Menschen eine Impfung mit diesem Vakzin zu ermöglichen, ist in Arztpraxen ab sofort die Priorisierung für den Impfstoff von AstraZeneca komplett aufgehoben. Dies bedeutet konkret, dass sich auch Menschen unter 60 Jahre nach Aufklärung durch den Arzt für eine Impfung mit diesem Impfstoff entscheiden können - auch wenn sie keiner Priorisierungsgruppe angehören. In allen Impfzentren werden allen Altersgruppen die Vakzine von Biontech und Moderna angeboten. Erstimpfungstermine mit AstraZeneca gibt es aufgrund geringerer Liefermengen und aus logistischen Gründen nur in den Impfzentren Dresden, Leipzig und Chemnitz. Menschen ab 60 Jahre bekommen auch weiterhin bevorzugt AstraZeneca angeboten. Ist dieser im Impfzentrum nicht verfügbar, kommt ein anderer Impfstoff zum Einsatz.
Buchung der Termine:
Die Termine in den Impfzentren können bevorzugt online unter https://sachsen.impfterminvergabe.de/ oder telefonisch unter 0800 0899089 gebucht werden. Die Zahl der Anrufe bei der Hotline bleibt hoch. Um sicherzustellen, dass prioritär Berechtigte auch zügig zu einem Impftermin kommen, appelliert Staatsministerin Petra Köpping erneut an Familien, Freunde, Verwandte, aber auch Nachbarschaftsinitiativen, ehrenamtliche Alltagsbegleiter und Kommunen, gerade älteren Menschen bei der Buchung per Internet zu helfen. Das Internetportal ist die schnellste Möglichkeit, einen Impftermin zu buchen. Menschen, die sich mit dem Online-Buchen schwer tun, wird empfohlen, sich vertrauensvoll an ihren Hausarzt zu wenden. Zum Nachweis der Impfberechtigung ist eine Bescheinigung des Arbeitgebers bzw. ein ärztliches Attest notwendig. Personen, die den Priorisierungsgruppen 1 und 2 angehören, können sich auch weiterhin gleichberechtigt zu einer Impfung anmelden.
Die gesamte Auflistung aller Berechtigten in der Priorisierungsgruppe 3 (erhöhte Priorität) finden Sie hier: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/sms-Aufstellung-der-Priorisierung-fuer-die-SARS-CoV-2-Impfung-in-Sachsen.pdf
Details zu Impfberechtigten der Kritischen Infrastruktur: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/sms-Auflistungen-zu-KRITIS-Bereichen-nach-Coronavirus-Impfverordnung.pdf
Amtliche Bescheinigung über eine Tätigkeit nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 der Coronavirus-Impfverordnung (Kritische Infrastruktur): https://www.coronavirus.sachsen.de/download/Bescheinigung-ueber-eine-Taetigkeit-in-einem-Kritis-Betrieb.pdf
Impfbescheinigung zu § 4 Nummer 9 Coronavirus-Impfverordnung: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/sms-Bescheinigung-zur-Impfung-gegen-das-Coronavirus-SARS-CoV-2.pdf
erschienen am 20.04.2021