Das sächsische Kabinett stellte heute in der Pressekonferenz die geplanten Maßnahmen für die neue Corona-Schutzverordnung vor, die ab Montag, 22. November bis zum 20. Dezember gelten wird. Es gilt weiterhin in öffentlichen Einrichtungen 2G, lediglich in der Grundversorgung bestehen diese Regeln nicht, dazu zählen wie zuvor Lebensmittelmärkte, Drogerien, Apotheken. Baumärkte zählen nicht dazu.
Köpping: "Müssen Kontakte stark reduzieren"
Petra Köpping machte klar, dass die Maßnahmen zur Kontaktreduzierung gelten. "Wir brauchen 60 Prozent Kontaktreduktion um die Zahlen zu senken." . In besonders gefährdeten Einrichtungen wie Pflegeheimen und Krankenhäusern soll eine generelle Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene gelten, sagte Sozialministerin Köpping (SPD) nach der Kabinettssitzung in Dresden. Ob es einen Lockdown geben würde, ließ sie in ihren Antworten offen. Man habe sich mit den anderen Bundesländern verständigt und das Notfallsystem stünde bereit, um auch Patienten in andere Krankenhäuser zu fliegen. Geimpfte, die keine Symptome haben, müssen erst einmal nicht in Quarantäne.
Weihnachtsmärkte
Weihnachtsmärkte dürfen weiter bestehen bleiben, jedoch unter 2G. Petra Köpping selbst hätte sie, wenn sie allein entschieden hätte, aus Verantwortung heraus abgesagt. Das Kabinett einigte sich jedoch darauf, diese nicht zu verbieten. Die Städte dürfen aber weitere Einschränkungen machen.
Impfungen und Tests
Alle Personen ab 18 Jahren sollen sich boostern lassen, wenn ihre zweite Impfung länger als sechs Monate zurückliegt, empfiehlt das Kabinett. Menschen ab 60 Jahren haben Priorität. Jeder kann sich jetzt schon um einen Termin bemühen. Auch die 1.800 Hausarztpraxen impfen mit. Es werden auch wieder mehr Testzentren öffnen und jeder kann einmal pro Woche aktuell einen kostenlosen Test erhalten. Bislang hat der Freistaat 290 Millionen Euro in Test- und Impfzentren investiert. 64 Millionen Euro werden jetzt erneut dazu kommen für den Haushalt, die vor allem für die Test- und Impfstationen benutzt werden sollen. 32 Millionen kommen vom Bund und 32 Millionen vom Freistaat.
Events
Für Events im Innenbereich gilt nach der neuen Verordnung 2G+. Also Geimpfte und Genesene, die sich testen lassen haben. Es dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen.
Schulen
Bislang wird es keine Schulschließungen geben. "Wir versuchen alles, um die Schulen offen zu halten", wiederholte Köpping.
Fußball
Der Fußballsport gehört zu Großveranstaltungen und deshalb gelten dieselben Regeln, wie bei Events. "Wir sind in der Überlastungsstufe und können keine Ausnahmen machen", so Köpping.
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