Auch in Sachsen können sich ab dem 7. Juni alle Bürger um einen Impftermin bemühen. Das teilte das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt am Donnerstagnachmittag vor. Die bisherige bevorzugte Impfberechtigung von besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen endet bundesweit. Dem schließt sich der Freistaat an. Auch alle Impfwilligen ab 14 Jahren können sich ab 8 Uhr im Buchungsportal für die Impfzentren registrieren und um einen Termin bemühen. Ab kommendem Montag beginnen auch die Betriebsärzte mit der Verabreichung der Coronaschutzimpfung.
Köpping: "Bund hätten noch zwei Wochen warten sollen"
Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: "Wir hätten uns gewünscht, dass der Bund angesichts des immer noch knappen Impfstoffs noch zwei Wochen mit der Freigabe der Priorisierung gewartet hätte. Da dies nicht passiert ist, schließen wir uns nun der bundesweiten Praxis an." Damit sollen auch einheitliche Regeln geschaffen werden, da die Hausärzte und ab Montag auch die Betriebsärzte ohnehin bereits ohne Priorisierung impfen. Es können aber nur so viele Impfungen vergeben werden, wie Impfstoff geliefert wird, sagt Köpping. "Es wird bei vielen zu Enttäuschung führen, wenn sie sich vergeblich um einen Impftermin bemühen. Ich kann nur wieder um Geduld bitten. Wir haben auf die Lieferung der Vakzine keinen Einfluss."
Die Aufhebung der vorgegebenen Priorisierung beim Impfen bedeutet, dass keine Personen mehr wegen Vorerkrankungen, des Alters und des besonderen beruflichen oder persönlichen Umfeldes bevorzugt geimpft werden. Ein Großteil der bisher priorisierten Menschen hat bereits eine Impfung erhalten.
In den Arztpraxen ist die durch die Impfverordnung des Bundes vorgegebene Priorisierung bereits seit dem 24. Mai komplett aufgehoben: "Niedergelassene Ärzte kennen ihre Patienten am besten und können sehr gut einschätzen, wen sie zuerst impfen. Die Impfung beim Hausarzt bleibt damit ein niedrigschwelliges Angebot gerade für Vorerkrankte", heißt es vom Ministerium.
erschienen am 03.06.2021