Der Frust in den Kommunen und Städten in Sachsen ist groß. Die neue Corona-Schutzverordnung sieht vor, dass die Weihnachtsmärkte 2021 stattfinden dürfen. Da nun immer höhere Infiziertenzahlen den 7-Tage-Inzidenzwert im Freistaat steigen lassen (Donnerstag Inzidenz von 521,9 also +62,5), könnten die Weihnachtsmärkte wieder auf der Kippe stehen. Bereits Frankenberg, Meerane und Lichtenau haben ihre Märkte abgesagt. Auch Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hat Zweifel an der Durchführung der Märkte geäußert.
Bürgermeister schließen sich zusammen
Nachdem sich die Oberbürgermeister und Bürgermeister von Annaberg, Freiberg, Freital, Grimma, Marienberg, Meißen, Olbernhau, Pirna, Riesa, Schneeberg, Schwarzenberg und Torgau zusammengeschlossen und eine Forderung nach mehr Klarheit veröffentlicht haben, ziehen jetzt auch die OBs von Chemnitz und Dresden nach.
Dresdner Oberbürgermeister Dirk Hilbert und Chemnitzer Oberbürgermeister Sven Schulze: "Die Marktveranstalter, egal ob kommunal oder privat, haben enorme Anstrengungen unternommen, um Weihnachtsmärkte unter Corona-Bedingungen zu planen und zu organisieren. So wurden Stände reduziert, Flächen erweitert und Verweilbereiche eingerichtet. Die Händler haben sich in Treu und Glauben an die öffentlichen Zusagen der Politik mit Waren und Produkten eingedeckt. Ob die Lage in den Krankenhäusern dafür spricht, öffentliche Großveranstaltungen unter freiem Himmel generell abzusagen, kann letztendlich nur der Verordnungsgeber und das zuständige Ministerium beurteilen. Fakt ist, dass die Corona-Schutzverordnung eine Absage derzeit nicht rechtfertigt. Insofern werden die Weihnachtsmärkte derzeit weiter aufgebaut. Sollte in diesen Tagen dennoch kurzfristig eine Änderung der Corona-Schutzverordnung ergehen, müssen Kommunen und Freistaat über die Entschädigung der Händler und Marktbetreiber sprechen, da ansonsten ein so drastischer wirtschaftlicher Schaden entsteht, der in dieser Branche jahrelang nachwirken würde."
Warum keine Weihnachtsmärkte unter den Maßgaben einer 2G-Regel?
Die städtischen Experten der jeweiligen Marktbereiche haben intensiv eine 2G-Regel geprüft: "Eine 2G-Regel erfordert eine komplette Einzäunung der jeweiligen Weihnachtsmärkte. Eine Einzäunung kollidiert oftmals mit Bestimmungen für den Brandschutz bzw. die Entfluchtung der Märkte. Gleichzeitig müsste die Einhaltung der 2G-Regel durch Sicherheitsdienste kontrolliert und durchgesetzt werden. Selbst wenn eine Einzäunung baurechtlich möglich wäre, fehlt es im Augenblick deutschlandweit an ausreichend Sicherheitspersonal um in einem Zwei-Schicht-System die Kontrollen ganz praktisch durchzuführen. Von den anfallenden Kosten für Zäune und Personal ganz zu schweigen. Insofern mag es kleinere Märkte in Deutschland geben, die nach 2G organsiert werden können, für die Stadt Dresden und die Stadt Chemnitz ist diese Option nicht durchführbar.
"Es gibt Argumente an den Märkten festzuhalten"
"Es gibt durchaus auch gute Argumente an den Weihnachtsmärkten festzuhalten", erklären beide Oberbürgermeister weiter. "Die Märkte entzerren mit ihrem Angebot die Situation in den Einkaufzentren der Städte und im Einzelhandel. Gleichzeitig helfen die Märkte zu verhindern, dass das weihnachtliche Beisammensein von Freunden und Kollegen in den privaten Bereich und geschlossene Räume verlagert wird, wo de facto keine Kontrolle von Corona-Regeln mehr möglich ist."
erschienen am 11.11.2021