Leipzig. Die Polizeidirektion Leipzig bereitet sich derzeit auf das Einsatzgeschehen am kommenden Wochenende vor. Für den Samstag wurden mehrere Veranstaltungen für die Leipziger Innenstadt sowie in den umliegenden Landkreisen angemeldet, die überwiegend in den Nachmittagsstunden stattfinden werden. Es wurde ein Vorbereitungsstab eingerichtet, der eng mit den zuständigen Versammlungsbehörden der Stadt und der Landkreise zusammenarbeitet. Über das Sächsische Staatsministerium des Innern wurden Unterstützungskräfte angefordert. Erste Zusagen von Polizeieinheiten anderer Bundesländer liegen vor. Die Bevölkerung wird gebeten, sich auf einsatzbedingte, temporäre Einschränkungen im öffentlichen Verkehrsraum einzustellen. Aufgrund der Größe des Einsatzraumes wird ein Hubschrauber im Luftraum präsent sein. Der Einsatzleitung stehen weitere Einsatzmittel, wie Kommunikationsteams, Lautsprecherwagen und Wasserwerfer zur Verfügung.
Das Leipziger Ordnungsamt weist auf verschiedene ortsfeste Aktionen hin. Dies sind Kundgebungen des Sozialistisch-demokratischen Studierendenverbandes (SDS) Leipzig mit ca. 40 bis 150 Teilnehmern. Außerdem soll es Fahrradaufzüge unter dem Motto "Solidarische Pause" und "Verantwortung erfahren - Gemeinsam gegen Nazis" geben. In Zusammenhang mit den angezeigten demonstrativen Handlungen in Form der Fahrradaufzüge kann es am 10. April zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen.
Die für den 10. April angezeigten ortsfesten Versammlungen auf dem Augustusplatz/Gewandhausseite unter dem Motto "Austausch für unsere Kinder" und Augustusplatz/Opernseite unter dem Motto "Demokratie wagen Kinder schützen" wurden behördlicherseits gemäß §§ 28 Abs. 1, 28a Abs. 1 Nr. 10, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Sächsisches Versammlungsgesetz verboten. Dieses Verbot gilt ferner für jede Form von Ersatzversammlungen unter freiem Himmel am 10. April, ganztägig, im gesamten Stadtgebiet der Stadt Leipzig.
Das Ordnungsamt macht darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, wer an einer öffentlichen Versammlung teilnimmt, deren Durchführung durch vollziehbares Verbot untersagt ist.
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