Das Landgericht Leipzig muss sich noch einmal mit dem Fall des sogenannten Kinderzimmer-Dealers beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen den Mann, der in Leipzig bereits zum zweiten Mal wegen Drogenhandels verurteilt worden war, teils aufgehoben, wie das Gericht der Deutschen Presse-Agentur bestätigte.
Die Sache werde zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Zunächst hatte die "Bild" berichtet.
Verurteilt wegen Drogenhandels "in nicht geringer Menge"
Das Landgericht hatte den damals 28-Jährigen im Mai 2023 wegen Drogenhandels "in nicht geringer Menge" zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Geschäft wurde demnach über einen frei zugänglichen Internet-Shop abgewickelt. Ein Mitbeschuldigter wurde unter Berücksichtigung vorheriger Strafen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und elf Monaten verurteilt. Zwei weitere Männer bekamen eine Bewährungs- und eine Geldstrafe. Der fünfte Angeklagte - ein Anwalt - wurde freigesprochen.
Die Staatsanwaltschaft und zwei der Angeklagten legten daraufhin Revision ein - und hatten damit nun teilweise Erfolg. Zu drei der Verurteilten muss erneut verhandelt werden.
Geschichte war Vorlage für Netflix-Serienerfolg
Der "Kinderzimmer-Dealer" war bereits 2015 zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, weil er aus seinem Kinderzimmer in Leipzig über einen ähnlichen Web-Shop Drogen verkauft hatte. Seine Geschichte war Vorlage für ein Filmprojekt des Streaming-Anbieters Netflix: Von der Serie "How to Sell Drugs Online (Fast)" gibt es mittlerweile drei Staffeln.
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