Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 44-jährigen Tunesier wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und der Beleidigung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 15. Dezember gegen 9.30 Uhr in einer nichtöffentlichen Sitzung des Amtsgerichts Dresden - Familiengericht - in der Roßbachstraße die zuständige Richterin massiv beleidigt zu haben.
Angriff auf ehemalige Lebensgefährtin
Dem Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, kurze Zeit später im Gerichtssaal seine 30-jährige ehemalige Lebensgefährtin zu Boden gebracht und auf die am Boden liegende Geschädigte mehrfach mit den Fäusten eingeschlagen zu haben. Anschließend soll der Beschuldigte mit seinem stabilen Wanderschuh die Geschädigte ins Gesicht und gegen ihren Körper getreten haben. Weitere Übergriffe auf die Geschädigte konnten durch das Eingreifen der herbeieilenden Justizwachtmeister unterbunden werden. Durch den Angriff erlitt die Geschädigte Prellungen und starke Schmerzen im Gesicht.
Beschuldigter bereits mehrfach vorgestraft
Der Beschuldigte hat sich zum Tatvorwurf geständig eingelassen. Er ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 16. Dezember Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.
erschienen am 17.12.2021