Sachsen. Die Bundesanwaltschaft hat am frühen Morgen auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs mehrere deutsche Staatsangehörige festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten an verschiedenen Orten in und um Leipzig, in Dresden, an einem Ort im Landkreis Meißen. Gleichzeitig haben dort richterlich angeordnete Durchsuchungen in rund 20 Objekten begonnen. Diese Maßnahmen dauern an. Sie richten sich auch gegen weitere sieben Beschuldigte. Zudem werden Räumlichkeiten von nichttatverdächtigen Personen, darunter solche in Wien und im Bezirk Krems-Land (Österreich), durchsucht. Die festgenommenen Beschuldigten sind dringend verdächtig, sich in einer inländischen terroristischen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt zu haben.

Mehrere Sicherheitskräfte und Polizeibeamte im Einsatz

Gegen die auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten besteht der Verdacht der Mitgliedschaft oder - in einem Fall - Unterstützung in Bezug auf die terroristische Vereinigung.

Die Ermittlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz sowie mit Unterstützung des Landkriminalamts Sachsen geführt. Für die heutigen Festnahmen und Durchsuchungen in Deutschland sind über 450 Sicherheitskräfte und Polizeibeamte des Bundeskriminalamts, Spezialkräfte der Bundespolizei und des Landeskriminalamts Sachsen im Einsatz. Die Maßnahmen in Österreich werden von der dortigen Direktion Staatschutz und Nachrichtendienst umgesetzt, die in Polen von der Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego.

Verhandlungen vor dem Ermittlungsrichter heute und morgen

Die festgenommenen Beschuldigten werden heute und morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.