Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden gegen zwei mongolische Staatsangehörige wegen Schmuggels von 70 Kilogramm Heroin mit einem Straßenverkaufswert von mindestens drei Millionen Euro erhoben. Wie BLICK berichtete, waren die beiden Beschuldigten am 03.05.2019 mit einem PKW mit Diplomatenkennzeichen, welcher aus Richtung Tschechien kam, auf der Bundesautobahn 17 unterwegs. Sie wurden in den frühen Morgenstunden des 3. Mai 2019 von Zollbeamten des Hauptzollamtes Dresden im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle auf der Bundesautobahn 17 / Höhe Bad Gottleuba kontrolliert. Bei der Kontrolle wurde das Heroin im Kofferraum des PKW in zwei Koffern gefunden.
Keine Berufung auf diplomatische Immunität möglich
Die beiden Beschuldigten waren am Generalkonsulat der Mongolischen Volksrepublik in Istanbul beschäftigt, wobei einer der Beschuldigten einen gültigen Diplomatenpass hatte. Auf diplomatische Immunität konnten sich die Beschuldigten nicht berufen, da sie nicht in Deutschland akkreditiert und auch nicht in diplomatischer Mission unterwegs waren. Das Landgericht Dresden wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. Die Beschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.
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