Lauta. Durch den Hinweis eines Zeugen erhielt das Polizeirevier Hoyerswerda Kenntnis, dass ein Bewohner von Lauta auf seinem Wohngrundstück Cannabispflanzen anbauen soll. Auf Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft rückten Polizeibeamte zu einer Durchsuchung des Grundstücks an.
Polizisten beim Eindringen ins Haus mit Axt bedroht
Da der 61-jährige deutsche Eigentümer den Zutritt zu seinem Wohnhaus verweigerte und mit einer nicht näher bezeichneten Gefahr für die Einsatzkräfte drohte, verschafften sich diese kurzerhand gewaltsam Zugang. Im Gebäude trat der Mann den Polizisten dann mit einer Axt in der Hand entgegen. Daraufhin wurde er von den Beamten überwältigt. Die leichten Verletzungen, die sich der Mann zuzog, weil er weiterhin erheblichen Widerstand leistete, wurden von vor Ort gerufenen Rettungssanitätern ambulant versorgt.
Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz, Waffengesetz und Sprengstoffgesetz
Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte dann auch tatsächlich 13 Cannabispflanzen, zudem eine Luftdruckpistole sowie eine vierstellige Summe an Bargeld und beschlagnahmten diese. Darüber hinaus wurden drei selbst gebastelte Sprengkörper gefunden und ebenfalls beschlagnahmt.
Noch in der Nacht herbeigezogene Sprengstoffexperten des Landeskriminalamtes stellten bei der Überprüfung fest, dass die Sprengkörper keine explosiven Stoffe enthielten. Die Objekte selbst sowie auf dem Grundstück aufgefundene Substanzen werden nun weiter auf ihre Gefährlichkeit und auf das Vorhandensein von explosiven Stoffen untersucht.
Durchsuchung dauerte bis in die Morgenstunden an
Die Durchsuchung des Wohngebäudes und des angrenzenden Grundstücks dauerte bis in die frühen Morgenstunden. Der 61-Jährige wurde vorläufig festgenommen und befindet sich in polizeilicher Obhut. Hinweisen, dass sich der Mann der sogenannten Reichsbürgerszene zurechnet, geht die Polizei nach.
Die Ermittlungen führt das Dezernat Staatsschutz der Polizeidirektion Görlitz bislang wegen der Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz sowie weiterhin wegen Bedrohung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.
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