3G und Bus und Bahn: Was Fahrgäste jetzt wissen müssen

Nahverkehr Verkehrsunternehmen kündigen stichprobenartige Kontrollen an

"Die Fahrkarten bitte." Diese Aufforderung kennen wir aus Bussen und Bahnen bereits. Ab heute (24. November) heißt es: "Auch die Corona-Nachweise, bitte!" Denn per Beschluss von Bund und Ländern gilt ab sofort die 3G-Regel für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Das heißt: Nur noch genesene, geimpfte und/oder getestete Personen dürfen Busse und Bahnen benutzen. Die Verkehrsunternehmen müssen die staatlichen Vorgaben zwar umsetzen, seien für den Vollzug der geforderten Kontrolltätigkeit aber prinzipiell nicht aufgestellt, teilt der Verkehrsverbund Mittelsachsen (VMS) mit. "Wir bitten alle Fahrgäste um Verständnis für möglicherweise entstehende Unannehmlichkeiten", erklärte das Unternehmen im Vorfeld. Auch von den Bahngewerkschaften bis hin zum Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) erklärten alle Interessengruppen, dass eine 3G-Pflicht in Bussen und Bahnen nicht umzusetzen sei. Für Fahrgäste ergeben sich mit den neuen Verordnung zudem eine Reihe von Fragen, die der VMS stellvertretend für die Verkehrsunternehmen beantwortet:

Wer ist von der 3G-Regel betroffen?

Alle Fahrgäste außer Kinder bis 6 Jahre und Schüler. Diese sind von der 3G-Pflicht ausgenommen.

Wo gilt die 3G-Regel?

Bundesweit in allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Nah- und Fernverkehr, somit auch in allen Bussen, Straßenbahnen und Eisenbahnen auf dem Gebiet des VMS.

Gibt es Einlasskontrollen an den Fahrzeugen?

Dies ist nicht vorgesehen. Busse und Bahnen können wie immer an den Haltestellen betreten werden.

Was muss ich mitführen?

Alle betreffenden Fahrgäste müssen Genesenen- oder Impf-Nachweis bereithalten. Fahrgäste, die weder genesen noch geimpft sind, müssen den Nachweis über einen negativen Corona-Schnelltest mit sich führen. Das Testergebnis gilt 24 Stunden ab Testung.

Wie wird kontrolliert?

Die Kontrollen in Bussen und Bahnen werden stichprobenartig erfolgen.

Wer kontrolliert?

Die Stichproben werden die Verkehrsunternehmen vornehmen. Ergänzt werden diese durch Kontrollteams der Ordnungs- und Polizeibehörden.

Was passiert, wenn ein Fahrgast keinen Nachweis erbringen kann?

Fahrgäste, die keinen gültigen Nachweis vorzeigen können, werden von den Kontrolleuren aufgefordert, das Fahrzeug zu verlassen.

Muss ich weiterhin Maske tragen?

Sofern keine Maskenbefreiung vorliegt, gilt im VMS weiterhin die Regel, in Bussen und Bahnen Masken mit FFP2-Standard zu tragen. Ausnahmen gelten für Schüler, für die medizinische Masken erlaubt sind und Kinder bis 6 Jahre, die ohne Maske die Öffentlichen Verkehrsmittel nutzen dürfen.



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