A4. Bundespolizisten haben am Mittwoch am Grenzübergang Ludwigsdorf einen britischen Skoda bei der Einreise kontrolliert. Anschließend zogen sie die Autobahnpolizei hinzu.

 

Britischer Führerschein nicht zulässig

Am Steuer saß ein 16-Jähriger, daneben als Beifahrer dessen Vater. Tatsächlich besaß der Jugendliche eine britische Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren. Diese gilt allerdings nur in Großbritannien. Zudem war der Vater als Begleiter erheblich alkoholisiert - umgerechnet 2,4 Promille ergab ein Atemalkoholtest.

 

Vater und Sohn müssen sich verantworten

Der Jugendliche wird sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen. Da der 40-jährige polnische Vater die Fahrt zuließ, wird auch er sich strafrechtlich verantwortlich müssen. Die Weiterfahrt unterbanden die Beamten, indem sie die Fahrzeugschlüssel bis zur Ausnüchterung des Vaters sicherstellten.