A4. Bundespolizisten haben am Mittwoch am Grenzübergang Ludwigsdorf einen britischen Skoda bei der Einreise kontrolliert. Anschließend zogen sie die Autobahnpolizei hinzu.
Britischer Führerschein nicht zulässig
Am Steuer saß ein 16-Jähriger, daneben als Beifahrer dessen Vater. Tatsächlich besaß der Jugendliche eine britische Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren. Diese gilt allerdings nur in Großbritannien. Zudem war der Vater als Begleiter erheblich alkoholisiert - umgerechnet 2,4 Promille ergab ein Atemalkoholtest.
Vater und Sohn müssen sich verantworten
Der Jugendliche wird sich nun wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen. Da der 40-jährige polnische Vater die Fahrt zuließ, wird auch er sich strafrechtlich verantwortlich müssen. Die Weiterfahrt unterbanden die Beamten, indem sie die Fahrzeugschlüssel bis zur Ausnüchterung des Vaters sicherstellten.
erschienen am 29.08.2024