Update: Mehrere 10.000 Euro Sachschaden: Frau weicht Katze aus und hinterlässt Trümmerfeld

Blaulicht Es wurden keine unbeteiligten Personen verletzt

Zittau. 

Mehrere 10.000 Euro Schaden richtete eine 30-Jährige am Sonntagnachmittag an, weil sie auf der Äußeren Weberstraße (B96) einer Katze ausgewichen war.

Unfallhergang

Der Verkehrsunfall ereignete sich gegen 13 Uhr. Mit einem Mitsubishi befuhr die Frau die Bundesstraße in Richtung Zentrum, als sich der Unfall ereignete. Kurz vor der Kreuzung Rietschelstraße Goldbachstraße wich sie einer Katze aus, verlor die Kontrolle über ihr Fahrzeug, durchbrach einen Zaun, kollidierte mit einer Laterne und durchbrach eine Mauer.

Rettungskräfte finden Trümmerfeld vor

Den alarmierten Rettungskräften bot sich vor Ort ein Trümmerfeld. Glücklicherweise befanden sich zum Zeitpunkt des Unfalls keine Fußgänger auf dem Fußweg und auch die Bewohner des Hauses hielten Mittagsruhe, so dass keine unbeteiligten Personen zu Schaden kamen.

Fahrerin verletzt, Katze verschwunden

Während die Beamten den Unfall aufnahm en kam die Fahrerin mit dem Rettungsdienst in ein Klinikum. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Von der Katze fehlt jede Spur.

Update der Polizei: 11. November, 14.45 Uhr

Eine Mitsubishi-Fahrerin ist am Sonntagmittag in Zittau gegen eine Mauer gefahren. Die 28-Jährige war auf der Äußere Weberstraße in Richtung Zittauer Zentrum unterwegs und wollte nach eigener Aussage einer Katze ausweichen. Durch das Manöver kam sie nach links von der Fahrbahn ab, beschädigte ein Straßenschild sowie eine Laterne, fuhr auf ein Grundstück und prallte gegen die Mauer. Die Fahrerin zog sich leichte Verletzungen zu und kam zur ambulanten Behandlung ins Krankenhaus. Der Sachschaden betrug insgesamt rund 24.000 Euro.

Die Polizisten nahmen während der Unfallaufnahme Alkoholgeruch bei der Deutschen wahr. Da sie einen Test ablehnte, ordneten die Beamten eine Blutentnahme an. Auch ihren Führerschein beschlagnahmten die Polizisten. Je nach Ergebnis des Bluttests muss sich die 28-Jährige wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs strafrechtlich verantworten. 
 



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