Weihnachtszeit ist Geschenkezeit. Und dank der digitalen Welt werden Präsente für die Liebsten heutzutage auch übers Internet bestellt. Doch Vorsicht: Hinter scheinbar seriösen Online-Shops können sich auch Betrüger verbergen, die mit gefälschten Internet-Verkaufsplattformen Online-Käufer abzocken wollen. Die Verbraucherzentrale gibts Tipps, wie diese Fake-Shops entlarvt werden können:

Lockmethode Nummer eins: Niedriger Preis

Fake-Shops sind auf den ersten Blick schwer zu erkennen, zum Teil sind sie sogar Kopien real existierender Websites. Sie wirken seriös und lassen Käuferinnen und Käufer daher selten an ihrer Echtheit zweifeln. Durch ein professionelles Erscheinungsbild gewinnen die Betrüger solcher Shops das Vertrauen der Online-Käufer. Ein auffälliges Lockmittel von Betrügern ist der scheinbar besonders günstige Preis des gesuchten Produkts. Nun ist nicht jeder besonders günstige Shop ein Fake-Shop, und nicht jeder Fake-Shop muss zwingend extrem billig sein. Doch wenn sich in einem Shop auffallend niedrige Angebote häufen, lohnt es sich zumindest, genauer hinzusehen. Nicht wenige Abzocker arbeiten mit dieser Lockmethode.

Auffällige Internetadresse

"Wenn eine eigentlich bekannte Adresse Ungereimtheiten aufweist, kann das ein Warnzeichen sein", informiert die Verbraucherzentrale. Dies wäre etwa eine Erweiterung der Adresse um weitere Domainendungen, wo eigentlich nur ein ".de" stehen müsste. Ein Beispiel dafür ist .de.com. Den Unterschied erkennen Verbraucher natürlich nur, wenn die korrekte Adresse bekannt ist. Auch wenn die Adresse überhaupt nicht zum Inhalt der Seite passt, sollte man skeptisch bleiben.

Vorsicht bei der Zahlungsweise

Oft werden den Verbraucherinnen und Verbrauchern bis zum letzten Bestellschritt mehrere Zahlungsweisen angeboten. Doch bei der eigentlichen Bestellung wird dann nur noch Vorkasse, etwa in Form einer Überweisung, verlangt. Es sollte aber umgekehrt sein: erst die Ware, dann das Geld. Ohne kundenfreundliche Zahlungsweise sollte man besser nichts bestellen.

Falsche Gütesiegel

Fake-Shops schmücken sich gerne mit erfundenen Gütesiegeln, die aber keinerlei wirkliche Aussagekraft haben. Oder sie nutzen echte Gütesiegel wie etwa "Trusted Shops", ohne dieses Zertifikat zu besitzen. Durch einen Klick auf das Siegel känn man prüfen, ob das Siegel mit einem Zertifikat des Siegel-Betreibers verlinkt ist. Denn ohne entsprechenden Link dürfte es sich um eine Fälschung handeln.

Vertrauenswürdige Kundenbewertungen?

Generell macht es beim Online-Shopping Sinn, sich als Kundin oder Kunde nicht nur auf Bewertungen innerhalb eines Shops zu verlassen. Sollten sich aber die Lobeshymnen häufen, kann dies ein zusätzliches Indiz für einen Fake-Shop sein - vor allem, wenn anderweitige Bewertungen stark davon abweichen und vermehrt auf betrügerische Machenschaften hinweisen.

Geschäftsbedingungen und Impressum

Fake-Shops können frei erfundene oder von anderen Seiten kopierte Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) aufweisen. Das ist aber nicht immer leicht zu erkennen. Ein deutliches Erkennungszeichen für Fake-AGB ist, wenn sie in schlechtem Deutsch aus einem Übersetzungsprogramm daher kommen. Ist das der Fall oder fehlen die AGB sogar ganz, sollte man lieber nichts bestellen. Nicht zuletzt ist ein Blick ins Impressum ratsam. Dieses muss unter anderem die Adresse, einen Vertretungsberechtigten und eine E-Mail-Adresse enthalten. Außerdem - soweit vorhanden - einen Verweis auf das Handelsregister mit entsprechender Nummer. Letzteres kann im Zweifel genauer überprüft werden.

Das können Opfer von Fake-Shops tun

Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte seine Bank so schnell wie möglich kontaktieren, um die Zahlung zu stoppen. Der Zeitrahmen, bis zu dem eine Überweisung noch gestoppt werden kann, ist je nach Tageszeit und Wochentag des Auftrages sowie der Praxis der Bank unterschiedlich. Bei anderen Zahlungsarten wie dem Lastschriftverfahren kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Auch hierzu muss man sich an seine Bank wenden. Alle Belege für die Online-Bestellung sollten gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots. Rechtlich handelt es sich bei einer solchen Vorgehensweise um Betrug. Betroffene können die ausgedruckten Unterlagen von der nächstgelegenen Beratungsstelle ihrer Verbraucherzentrale prüfen lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen.

Tipp: Fakeshop-Finder

Mit dem Fakeshop-Finder bietet die Verbraucherzentrale ein kostenloses Tool, um Shop-URLs zu überprüfen. Dafür einfach die zu prüfende Internetadresse eingeben und kurz das Ergebnis abwarten.