Region. Inzwischen gibt es eine Vielzahl an Streaming-Diensten: Ob Bundesliga und Sportveranstaltungen, die neuesten Filme und Serien oder den Zugriff auf das umfangreiche Musikprogramm für fast jeden ist etwas dabei. Wer immer auf dem Laufenden sein möchte, der braucht mehr als nur ein Streaming-Abonnement und das kann schnell teuer werden. Viele Nutzen teilen deshalb ihre Zugangsdaten zum kostenpflichtigen Abo mit Freunden oder innerhalb der Familie. Erlaubt ist das aber nur in bestimmten Fällen.
Was gestatten Amazon, Netflix, Spotify und Co?
Wer ein Streaming-Abo abschließt, geht mit dem Anbieter einen Nutzungsvertrag ein und muss sich an die daraus resultierenden vertraglichen Pflichten halten, sprich: die Nutzungsbedingungen. Diese Angaben finden Kunden in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Bestandteil des Vertrags sind. Abhängig vom gewählten Tarif ist die Nutzung des Accounts meist auf eine bestimmte Anzahl an Personen im gleichen Haushalt oder Geräten begrenzt.
Beispiel Netflix
Bei Netflix ist im Premium-Abo nur der zeitgleiche Zugriff auf vier Geräte beschränkt - aber prinzipiell kann man sich laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit unbegrenzt vielen Geräten anmelden. Wird also zu unterschiedlichen Zeiten gestreamt, können theoretisch zig Personen einen Account nutzen. Wohlgemerkt: theoretisch. Denn in den Geschäftsbedingungen von Netflix heißt es auch: Der Dienst und sämtliche Inhalte "dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden". Das heißt: Für Mitbewohner und Verwandte im gleichen Haus ist das "Account-Sharing" in Ordnung, für den Rest tabu.
Stichprobenartige Kontrolle
Manche Streaming-Anbieter wie etwa Spotify kontrollieren stichprobenartig, ob sich Nutzer an die AGBs halten, indem sie beispielsweise die Postleitzahlen der einzelnen Nutzer für eine Adressverifizierung verlangen. Bei anderen Streaming-Diensten ist manchmal die Eingabe eines Codes erforderlich. Diesen bekommt der Vertragspartner zugeschickt, sobald sich eine neue Person anmeldet. Nur mit dem Code kann diese Person das Angebot dann nutzen. So wollen die Anbieter sicherstellen, dass beide im gleichen Haushalt leben.
Welche Folgen hat das illegale Teilen?
Stellt der Streaming-Dienst eine unerlaubte Weitergabe der Zugangsdaten fest, drohen ein Ausschluss von der Nutzung des Angebots oder sogar Nachzahlungs- und Schadenersatzforderungen. Allerdings: Schadenersatzforderungen gegen deutsche Streaming-Nutzer sind bislang nicht bekannt. Und auch eine Kontensperrung ist bei vielen Anbietern zumindest in Deutschland noch die Ausnahme.
erschienen am 22.02.2022