Tötungsdelikt in Flöha: 62-Jähriger war unzurechnungsfähig und soll in Psychiatrie

Blaulicht Angeklagter löste den Notruf selbst aus

Nach dem gewaltsamen Tod einer 67-Jährigen in Flöha (Landkreis Mittelsachsen) soll ihr Ehemann auf unbestimmte Zeit in einer Psychiatrie untergebracht werden. Darüber muss das Landgericht Chemnitz in einem Sicherungsverfahren entscheiden. Der 62-Jährige habe seiner Frau am 21. März ein Kissen fest ins Gesicht gedrückt und sich zugleich auf ihren Oberkörper und ihre Arme gekniet, teilte die Staatsanwaltschaft Chemnitz am Freitag mit.

 

Opfer war wehrlos

Die Geschädigte versuchte vergeblich, sich zur Wehr zur setzen und verstarb innerhalb kürzester Zeit durch Ersticken. Der Angeschuldigte, der unmittelbar nach der Tat selbst den Notruf absetzte, leidet an einer psychischen Erkrankung und war zur Tatzeit schuldunfähig.

 

Erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit

Da von ihm aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, wird die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt werden. Die Hauptverhandlung findet voraussichtlich am 20. September vor dem Landgericht Chemnitz statt.

 



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