Die Stallpflicht für Geflügel wird ab dem morgigen Sonntag, 24. April, im gesamten Landkreis Mittelsachsen aufgehoben. Dazu hat der Landkreis heute eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. "Die Gefahr der Einschleppung der Klassischen Geflügelpest hat sich deutlich reduziert. Die Fallzahlen bei Wildvögeln und vor allem die Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen sind in Deutschland rückläufig", so Dr. Anke Kunze aus dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt. Damit können die Tiere ab morgen wieder ins Freie. Zwischenzeitlich haben sich zahlreiche Halter an das Landratsamt gewandt und immer wieder gefordert, die Stallpflicht aufzuheben. Aber die Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest in die Bestände war sehr hoch und die Konsequenzen drastisch. So muss bei einem Fall der gesamte Bestand getötet werden. Außerdem gibt es zahlreiche Maßnahmen für die Halter in der Umgebung. Zum Beispiel, dass Fleisch und Eier nur unter bestimmten Voraussetzungen mit Genehmigung des Amtes verbracht werden dürfen.
Auch Beobachtungsgebiet um Döbeln aufgehoben
In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt darauf hin, dass das Beobachtungsgebiet um Döbeln ab morgen ebenfalls aufgehoben wird. Auch hierzu gibt es eine Allgemeinverfügung, die im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht wurde. Dr. Kunze bittet dennoch die über 6000 Geflügelhalter, weiterhin wachsam zu sein. Beispielsweise ist Geflügel an Stellen zu füttern, welche für Wildvögel nicht zugänglich sind. "Außerdem muss unverzüglich ein Tierarzt hinzugezogen werden, wenn im Bestand erhöhte Tierverluste auftreten oder die Legleistung stark zurückgeht", so Dr. Kunze.
Drei Fälle von Klassenischer Geflügelpest in den letzten Wochen
Insgesamt sind im Landkreis Mittelsachsen 6676 Geflügelhalter beim LÜVA gemeldet mit zirka 1,4 Millionen Hühnern, 13 000 Enten, 10 500 Gänsen, 5400 Truthühnern und 2600 Stück anderem Geflügel. In den vergangenen Wochen wurden drei Fälle der Klassenischen Geflügelpest im Landkreis Mittelsachsen festgestellt.
erschienen am 24.04.2021