Neuer Fonds aufgelegt: Wie der Jugendsport in Mittelsachsen gefördert wird

Vereine Förderungen durch das Jugendamt und die Deutsche Sportjugend

Mittelsachsen. 

Mit dem Ziel, die Jugendarbeit in mittelsächsischen Sportvereinen voranzubringen und junges Engagement zu unterstützen, hat die Kreissportjugend Mittelsachsen einen Fonds aufgelegt. Dieser Fördertopf wird aus den Eigenmitteln des Kreissportbundes Mittelsachsen gestellt und soll, wenn möglich jährlich zur Verfügung stehen. Unterstützt werden sollen neue innovative Projekte und Aktivitäten innerhalb mittelsächsischer Sportvereine, durch welche Sportjugendarbeit auf den Weg gebracht und die Gemeinschaft junger Menschen im Ehrenamt gefördert wird.

Voraussetzungen

  • Der antragstellende Verein muss Mitglied im Kreissportbund Mittelsachsen e.V. sein. 
  • Eine gültige Jugendordnung ist Bestandteil der Vereinssatzung oder soll eingeführt werden. Diese ist der Sportjugend Mittelsachsen bei jedem Antrag anzuhängen.
  • Die Position des Jugendleiters im Verein ist besetzt oder soll besetzt werden.
  • Ein Folgeantrag kann nur genehmigt werden, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind.

Antragsverfahren

  • Jeder Verein hat die Möglichkeit, einen Antrag pro Jahr zu stellen. 
  • Die eingereichten Projektideen werden mit maximal 500 € im Beantragungsjahr gefördert.
  • Dabei muss sich der Folgeantrag von dem des Vorjahres unterscheiden. Förderwürdig sind innovative Ideen, die sich u.a. durch ihre Einmaligkeit oder den Gemeinschaftscharakter der Sportjugend in den Vereinen auszeichnen.

Der vollständig ausgefüllte Antrag muss bis zum 31.03. des laufenden Jahres eingereicht werden.

  • Sobald der Fördertopf ausgeschöpft ist, können keine weiteren Anträge im laufenden Kalenderjahr mehr bewilligt werden.
  • Die Antragstellung erfolgt unter Verwendung des Antragsformulars spätestens einen Monat vor Beginn der Projektumsetzung schriftlich per E‑Mail an ksj@ksb-mittelsachsen.de.
  • Eine rückwirkende Förderung von bereits durchgeführten Projekten ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Bei der Zuwendung handelt es sich um eine zweckgebundene Spende.
  • Alle abrechnungsfähigen Ausgaben müssen im direkten Zusammenhang mit der beantragten Maßnahme stehen.
  • Sollte sich abzeichnen, dass ein Projekt nicht, wie geplant durchgeführt werden kann, ist der Verein verpflichtet, dies umgehend dem Kreissportbund Mittelsachsen e.V. mitzuteilen.
  • In diesem Fall ist ein neuer Termin für die Umsetzung bekannt zu geben. Anderenfalls muss die Zuwendung zurückgezahlt werden.

Bewilligung und Abrechnung

  • Nach jedem Antragseingang und Prüfung der Voraussetzungen entscheidet der Vorstand der Sportjugend Mittelsachsen über die Bewilligung sowie über die individuelle Förderhöhe. Über das Ergebnis der Entscheidung wird der Verein per E‑Mail informiert.
  • Die finanzielle Zuwendung wird anschließend auf das im Antrag angegebene Vereinskonto überwiesen.
  • Spätestens 4 Wochen nach Beendigung des bewilligten Projektes ist der Sportjugend Mittelsachsen eine Dokumentation in Form einer kurzen Zusammenfassung/ Berichterstattung inklusive einer Fotodokumentation einzureichen.
  • Nach Abschluss des Projektes bis spätestens 30.11. des Förderjahres stellt der begünstigte Verein eine Spendenquittung aus und übergibt sie dem Kreissportbund Mittelsachsen e.V..


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