Freiberg. Lange gewünscht - endlich da: Mehr Transparenz durch die Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung. Ab sofort werden Tagesordnungen mit Beratungsunterlagen sowie Beschlüsse auch in Freiberg umfänglich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Bislang war das nicht eindeutig im sächsischen Kommunalgesetz geregelt, so die Stadtverwaltung. Um Rechtssicherheit zu haben und dem Wunsch der Bürger zu entsprechen, sind die Unterlagen bisher im RIS (Ratsinformationssystem) in Kurzfassungen veröffentlicht worden. "Jetzt können wir das ausführlich tun", sagt Oberbürgermeister Sven Krüger. "Darüber freue ich mich, weil auch das wieder ein Schritt ist, noch besser zusammenzuarbeiten, Bürger auch vorab zu informieren und für diese Stadt und ihre Einwohner da zu sein."
Dritte Änderung am 20. Februar in Kraft getreten
Die dritte Änderung der Kommunalnovelle des Freistaates Sachsen ist am 20. Februar dieses Jahres in Kraft getreten. Eine wichtige Neuerung ist, dass die Gemeinden Tagesordnungen mit Beratungsunterlagen ihrer Gremien nicht nur den Mitgliedern der Gremien vorzulegen sind, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen. Gleiches gilt für gefasste und bekannt gegebene Beschlüsse.
Was von der Veröffentlichung ausgenommen ist
Ausgenommen von der Veröffentlichung sind personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Die Unterlagen werden nun vollumfänglich vor den Sitzungen online im RIS bereitgestellt und die Beschlüsse werden im Amtsblatt und im RIS digital als auch in gedruckter Form veröffentlicht.
erschienen am 03.03.2022