Ein Fall vorm Chemnitzer Landgericht ist aktuell in aller Munde. Im Sommer 2021 gab es einen Brand in einem Keller eines Mehrfamilienhauses in der Straße der Jugend in Döbeln. Die Feuerwehr konnte damals verhindern, dass sich das Feuer auf das Haus ausbreitete. Die Polizei ermittelte wegen Brandstiftung gegen einen jungen Mann. Er solle Müll auf einer Matratze in einer Kellerbox angezündet haben.
Die Tat wurde als Beziehungstat eingestuft und der vermeintliche Täter habe sich an seiner Ex-Freundin rächen wollen. Die Beziehung war wohl länger eine On-Off-Sache. Als es im August 2022, also ein Jahr später zu ersten Gerichtsverhandlung im Amtsgericht Döbeln kam, waren beide wieder ein Paar.
Das Urteil
Das Schöffengericht Döbeln hatte den Fall weiter an das Landgericht Chemnitz veranlasst, wie die LVZ berichtet. Im Raum standen neben schwerer Brandstiftung auch versuchter Mord. Für Letzteres ist das Landgericht verantwortlich. "Die Kammer hat den Angeklagten wegen Brandstiftung in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt", teilt Richterin Marika Lang, Pressesprecherin des Landgerichtes Chemnitz, auf Nachfrage von lvz.de mit. Ein Tötungsvorsatz konnte nicht nachgewiesen werden. Aktuell ist Angeklagte auf freiem Fuß, bis das Urteil rechtskräftig wird. Ab zwei Jahren Freiheitsstrafe gibt es keine Bewährung mehr. Beim Prozess in Chemnitz hatte sich der Angeklagte nicht zu den Tatvorwürfen geäußert.
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