Aufatmen! Tatverdächtiger Brandstifter von Frankenberg gefasst

Blaulicht Jugendlicher steht im Verdacht für neun Brände verantwortlich zu sein

Frankenberg. 

Frankenberg. Seit September 2022 kam es in Frankenberg und insbesondere dem Ortsteil Mühlbach zu mehreren Brandgeschehen. Die Fachexperten der Chemnitzer Kriminalpolizei führten die entsprechenden Ermittlungen und prüften dabei auch Zusammenhänge.

Zeugenhinweise

Nach den zwei Brandgeschehen in einem Waldstück am 9. und 10. Juli 2023 erhielt die Kriminalpolizei wichtige Zeugenhinweise, wobei sich der Tatverdacht hier gegen einen 19-Jährigen richtete. Der Deutsche steht im Verdacht, für diese beiden sowie sieben weitere Brände verantwortlich zu sein.

Weitere Brände

Neben genannten Sachverhalten wird dem 19-Jährigen außerdem zur Last gelegt, in Mühlbach im vergangenen September für die Brände einer Scheune im Altenhainer Weg sowie im Oktober für einen Brand von 100 Strohballen in der Frankenberger Straße (ebenfalls im Ortsteil Mühlbach) verantwortlich zu sein. Im Januar kam es dann in Mühlbach zum Brand eines Vierseitenhofs, auch in der Frankenberger Straße.

Er steht außerdem im Verdacht, am 5. Juli 2023 in Frankenberg im Bereich der Zschopautalhänge bei Lichtenwalde einen Brand gelegt zu haben, wodurch rund 18 Quadratmeter Waldboden und Unterholz beschädigt wurden. Weiterhin steht er im Verdacht, am 14. Juli 2023 auf einem Privatgelände im Ortsteil Mühlbach in der Äußeren Altenhainer Straße ein Feuer entzündet zu haben. Durch mehrere Brandausbruchstellen wurde die dortige Rasen- und Waldfläche auf einer Länge von insgesamt rund 400 Metern beschädigt. Der Tatverdächtige ist in Teilen geständig.

Gesamtsachschaden beträgt sechsstellige Summe

Der bei diesen neun Bränden verursachte Gesamtsachschaden summiert sich Schätzungen zufolge auf eine sechsstellige Summe. Der 19-Jährige aus dem Landkreis Mittelsachsen befindet sich nach Entscheidung der zuständigen Staatsanwaltschaft auf freiem Fuß. Die Ermittlungen dauern weiterhin an und werden nach deren Abschluss der Staatsanwaltschaft zur abschließenden Bewertung vorgelegt.

 



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