Leipzig. Im Zuge einer Online-Recherche wurde eine 30-Jährige auf eine Internetseite gelenkt. Über diese wurde sie auf einen angeblichen Hackerangriff in ihrem Computersystem hingewiesen. Um das Problem zu beheben, sollte die Telefonnummer eines vermeintlichen "Microsoft Supports" angerufen werden. Das tat die Frau und am anderen Ende gab sich eine männliche Person als Mitarbeiter dieses Supports aus.
Zugriff auf Computer
Der Unbekannte leitete die Dame dazu an, bestimmte Eingaben zu machen und erlangte somit Zugriff auf den Computer der 30-Jährigen. Im weiteren Verlauf wurde der Frau vorgespielt, dass es bereits zu Überweisungen von ihrem Konto gekommen sei. Um diese angeblichen Überweisungen rückgängig zu machen, erfragte der Mann Zugangsdaten. Mit diesen Daten war es dem Unbekannten möglich, Zahlungen von dem Konto der Geschädigten durchzuführen. Nach bisherigen Ermittlungen entstand ein Schaden im mittleren dreistelligen Bereich. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Betruges aufgenommen.
Warnung der Polizei
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang noch einmal ausdrücklich vor sogenannten Supportanrufen von vermeintlichen Computertechnikern, Mitarbeitern von Softwareentwicklern und anderen Technologieunternehmen. Die Vorgehensweise ist hierbei immer ähnlich:
Wie gehen die Betrüger vor?
Angerufene werden aufgefordert, eine Software zu installieren. Dabei handelt es sich um eine Fernwartungssoftware für sogenanntes Screen-Sharing. Das bedeutet, dass eine Echtzeitübertragung des Bildschirminhalts eines Computers an einen oder mehrere andere Computer übermittelt wird. Den Betrügern wird somit ermöglicht, den Computer des Angerufenen fernzusteuern. Häufig wird dann eine Zwangssituation (Computer wurde gehackt, Virus im System o. ä.) hergestellt, die vermeintlich nur durch das Eingeben von Tans, Kontoverbindungen oder Kreditkartendaten bzw. die Übersendung von diversen Guthabenkarten gelöst werden kann.
Was ist zu tun?
Sie sollten sich niemals auf ein derartiges Gespräch einlassen. Gehen Sie auf die Forderungen und Anweisungen nicht ein, erteilen Sie ihrem Gesprächspartner keinen Zugriff auf die vorhandenen Daten auf ihrem Computer. Beenden Sie sofort das Gespräch und kontaktieren Sie die Polizei.
erschienen am 11.07.2023