Leipzig. Im Prozess um Hitlergruß-Vorwürfe gegen die Schlagersängerin Melanie Müller soll heute das Urteil gesprochen werden. Überraschend erschien sie am Morgen zum Prozess am Amtsgericht Leipzig. Nach vorherigen Angaben des Richters musste sie eigentlich nicht mehr persönlich erscheinen.
Beschuldigungen gegen Müller: Verfassungswidriges Verhalten auf Konzert
Zunächst sind laut Amtsgericht die Vernehmung einer Zeugin und die Plädoyers geplant. Laut Staatsanwaltschaft soll die inzwischen 36-Jährige bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt haben. Die Anklagebehörde wirft Müller das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor.
Zusätzliche Vorwürfe: Drogenbesitz bei Wohnungsdurchsuchung in Leipzig
Zudem geht es um Drogenbesitz, nachdem bei einer Durchsuchung von Müllers Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette gefunden worden waren. Zum Prozessauftakt hatte die frühere RTL-Dschungelkönigin sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Für Müller gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Hintergrund der Angeklagten
Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel der RTL-Dschungelshow "Ich bin ein Star - Holt mich hier raus!" und war danach noch in zahlreichen TV-Formaten zu sehen. Als Schlagersängerin tritt sie unter anderem auf Mallorca auf.
Update 12.20 Uhr: Urteil gefallen
Schlagersängerin Melanie Müller (36) ist wegen Zeigens des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Angeklagte habe sich wegen des Hebens des rechten Armes des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Richter Lucas Findeisen vom Amtsgericht Leipzig. Zudem verurteilte das Gericht die frühere RTL-Dschungelkönigin wegen Drogenbesitzes und verhängte eine Gesamtstrafe von 160 Tagessätzen à 500 Euro, insgesamt also 80.000 Euro.
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