Leipzig. Am Montagmorgen begaben sich die beiden jugendlichen Beschuldigten (syrisch, afghanisch; beide männlich) zu dem jugendlichen Geschädigten und forderten von diesem die Herausgabe von Wertgegenständen.
Die Jugendlichen greifen an
Als der jugendliche Geschädigte der Aufforderung nicht nachkam, begannen die Beschuldigten den Jugendlichen körperlich anzugreifen, flüchteten dann jedoch ohne Beute vom Tatort. Der jugendliche Geschädigte wurde verletzt.
Die Täter werden gestellt
Durch Einsatzkräfte der Bundespolizei konnten die Beschuldigten unmittelbar nach der Tat gestellt werden. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurden beide vorläufig festgenommen. Gegen die Beschuldigten beantragte die Staatsanwaltschaft Leipzig beim Amtsgericht Leipzig - Ermittlungsrichter - jeweils den Erlass eines Haftbefehls.
Polizeibekannte Täter
Die Beschuldigten sind polizeibekannt und in den vergangenen Monaten bereits mit ähnlichen Taten im Stadtgebiet Leipzig in Erscheinung getreten.Bereits vergangenes Jahr sollen die Beschuldigten an der Haltestelle Huttenstraße in Leipzig mit weiteren Personen versucht zu haben, unter Anwendung körperlicher Gewalt und Vorhalt eines waffenähnlichen Gegenstandes in den Besitz von Wertgegenständen eines jugendlichen Geschädigten zu kommen, was jedoch nicht gelang. Auch hier wurde der Geschädigte verletzt.
Es folgen weitere Taten
Des Weiteren wird dem Beschuldigten vorgeworfen, im März dieses Jahres in der Helmholtzstraße in Leipzig mit einer anderen Person zusammen einen jugendlichen Geschädigten gemeinschaftlich körperlich angegriffen zu haben, wodurch dieser ebenfalls verletzt wurde.
Der zweite Täter
Dem zweiten Beschuldigten (afghanisch) wird im Haftbefehl zudem vorgeworfen,im März dieses Jahres mit weiteren Personen in der Ludwigsburger Straße in Leipzig von einem heranwachsenden Geschädigten diverse Wertgegenstände und Bargeld, unter Anwendung körperlicher Gewalt und Vorhalt verschiedener Gegenstände, an sich genommen zu haben.
Es folgen weitere Fälle
Zudem wird ihm vorgeworfen, letzen Monat mit weiteren Personen in der Luppenstraße in Leipzig versucht zu haben, unter Anwendung körperlicher Gewalt und Vorhalt eines Gegenstandes in den Besitz von Wertgegenständen eines jugendlichen Geschädigten zu kommen, was jedoch nicht gelang. Als der jugendliche Geschädigte versuchte zu fliehen, wurde er vom Beschuldigten und einer der weiteren Personen körperlich angegriffen. Auch hier wurde der Geschädigte verletzt.
Die beiden Täter werden angeklagt
Der Ermittlungsrichter erließ antragsgemäß gegen den einen Beschuldigten (syrisch) einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem schweren Raub und in einem Fall in Tateinheit mit versuchtem Raub. Gegen den zweiten Beschuldigten (afghanisch) erließ der Ermittlungsrichter antragsgemäß einen Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des besonders schweren Raubes, versuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und versuchten Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.Die Haftbefehle wurden in Vollzug gesetzt und die Jugendlichen in eine Jugendstrafvollzugsanstalt gebracht.Die Ermittlungen dauern an und werden durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei, ansässig im Haus des Jugendrechts, fortgeführt.
erschienen am 10.04.2024