Am Donnerstagmorgen kam es zu kuriosen Szenen, als Paula Schmidt (Name geändert und der BLICK.de-Redaktion bekannt) mit dem Bus auf die Arbeit fuhr. Sie sah eine Frau mit ihrem Laptop am Steuer sitzen.

Ein fast normaler Morgen

Es gibt Dinge, bei denen man dreimal hinschauen muss, um sie zu glauben. Paula Schmidt fährt wie jeden Morgen mit der Linie 2 aus dem Leipziger Südwesten in die Innenstadt zur Arbeit. Die Fahrt ist eigentlich wie immer. "Wir fuhren auf der Antonienbrücke und überholten einen weißen Nissan Hybrid, der meine Aufmerksamkeit weckte", erzählt die zweifache Mutter. "Ich traute meinen Augen nicht, doch die Fahrerin hatte ernsthaft einen Laptop auf dem Schoß und checkte während der Fahrt ihre E-Mails."

Traute ihren Augen nicht

Paula Schmidt sagt, sie hätte echt schon viel gesehen, aber so etwas? "Handy am Steuer gehört ja fast noch zum normalen Alltag, aber das? Noch nie. Hätte sie am Straßenrand gestanden, wäre es mir gar nicht aufgefallen - aber das Auto fuhr."

Frau achtete nicht auf den Verkehr

Die Fahrerin war derart auf ihren Bildschirm fixiert, dass sie gar nicht auf den Verkehr achtete, berichtet Paula Schmidt. Ungläubig hat sie ihr Handy gezückt und auf den Auslöser gedrückt. "Ich bin mir sicher, dass die Frau das nicht zum ersten Mal gemacht hat. Kein Job kann so wichtig sein, dass man sich und andere in Gefahr bringt."

Bußgeld von 100 bis 200 Euro drohen

BLICK.de hat bei der Polizei Leipzig nachgefragt. "Grundsätzlich gilt für die Nutzung eines Notebooks oder eines Tablets als Fahrer eines Fahrzeuges das gleiche wie bei der Nutzung eines Handys. Die Nutzung von elektronischen Geräten ist in § 23 Abs. 1a StVO geregelt. Wer entgegen dieser Vorschrift handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit", berichtet Sprecherin Susann Lübcke. Der Bußgeldkatalog ist hier eindeutig: Wer erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von 100 bis 200 Euro. Ein Fahrverbot von einem Monat kann ebenfalls verhangen werden. Dies ist abhängig davon, ob eine Gefährdung vorliegt oder ob ein Unfall gebaut wird.

"Fahrerlaubnis sollte entzogen werden"

Für Paula Schmidt wäre so ein Bußgeld noch zu niedrig. "Ich würde mir wünschen, dass die Frau zur MPU muss und man überprüft, ob sie eine Fahrerlaubnis haben darf."