Einbruch in Garage: Feuerwehrfahrzeug entwendet

Blaulicht 40-Jähriger 24 Stunden in Gewahrsam

Eilenburg. 

Eilenburg. Am Mittwochmorgen wurde bekannt, dass es zu zwei Garageneinbrüchen in Eilenburg gekommen war. Aus einer Garage wurde unter anderem ein Feuerwehrfahrzeug entwendet, aus der anderen Garage mehrere Fahrräder. Durch Beamte des Polizeireviers Eilenburg wurde ein Zusammenhang zwischen den Einbrüchen aufgrund von mehreren Hinweisen als sehr wahrscheinlich eingeschätzt. Des Weiteren gab es Zeugenaussagen vom Morgen, die das Feuerwehrfahrzeug in der Nähe des Fahrradlagers gesehen hatten.

 

Feuerwehrauto gestohlen

Laut bisherigen Erkenntnissen stieg ein zunächst unbekannter Tatverdächtiger in die erste Garage ein und entwendete daraus das Feuerwehrfahrzeug. Im weiteren Verlauf verschaffte er sich gewaltsam Zutritt zur zweiten Garage und entwendete dort mehrere Fahrräder und lud sie in das Feuerwehrfahrzeug. Anschließend begab er sich nach Torgau.

Fahrzeug gefunden

Beamte des Polizeireviers Torgau konnten das auffällig rote Fahrzeug mit Blaulichtbrücke schließlich auf einem Firmengelände feststellen. Als ihnen einen Mann entgegenkam, forderten sie ihn auf, sich auszuweisen. Die Antwort des 40-Jährigen war, dass sich sein Ausweis im Feuerwehrfahrzeug befindet. Anschließend wurde er zur weiteren Sachverhaltsklärung auf das Polizeirevier Torgau gebracht. Das Fahrzeug wurde zur Spurensicherung sichergestellt.

 

Verdacht auf Drogen

Da der Tatverdächtige aufgrund des Ergebnisses eines Drogenvortestes unter Verdacht stand, dass Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren zu haben, wurde mit ihm eine Blutentnahme durchgeführt. Anschließend durfte er das Polizeirevier verlassen.

 

24-Stunden-Gewahrsam

Aufgrund seines weiteren Verhaltens wurde er anschließend auf richterliche Anordnung für 24-Stunden in Gewahrsam genommen. Unter anderem war der 40-Jährige an einem Fahnenmast vor dem Polizeirevier hochgeklettert. An den Tatorten wurden Spuren gesichert. Die Ermittlungen unter anderem wegen mehrerer Diebstahlsdelikte dauern an.

 



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