Leipzig / OT Lößnig. Von einem Anbieter eines sozialen Netzwerkes (Snapchat) erhielten amerikanische Behörden einen Hinweis auf eine mögliche Gewalttat durch eine Person an einer Schule. Ein User hatte eine Videosequenz hochgeladen, die unter anderem eine Person mit einer Waffe in der Hand in einem Schulklassenzimmer zeigte. Eine dazu veröffentlichte Textnachricht verdichtete den Hinweis auf eine mögliche Amok-Tat und die damit ausgelöste Meldung seitens der amerikanischen Behörden.
Internationale Zusammenarbeit in Aktion
Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit wurden die Informationen über das Bundeskriminalamt und das Landeskriminalamt Sachsen in den frühen Morgenstunden an die Polizeidirektion Leipzig übermittelt. Erste Ermittlungen identifizierten den Verursacher der entsprechenden Nachrichten in dem Netzwerk als einen 21-Jährigen Leipziger, wohnhaft im Süden der Stadt.
Polizei verliert keine Zeit
Die Polizeidirektion initialisierte umgehend einen Polizeieinsatz mit dem Ziel, den Mann festzunehmen und eine mögliche Tatausführung zu verhindern. Dabei kamen das Spezialeinsatzkommando und Kräfte der Inspektion Zentrale Dienste zum Einsatz. Die Branddirektion Leipzig wurde zur Unterstützung angefordert. Gegen 6.50 Uhr konnte die Person gesichert werden. Im Rahmen der weiteren Maßnahmen wurden nunmehr umfangreiche Befragungen mit dem 21-Jährigen sowie in seinem sozialen Umfeld durchgeführt. Alle Beteiligten verhielten sich sehr kooperativ und ermittlungsunterstützend.
Verdacht auf Amok-Tat nicht bestätigt
Im Ergebnis steht nunmehr fest, dass keine Gefahrenlage gegeben war. Die Videosequenz entstand bei einem Projekt in einem Klassenzimmer einer Leipziger Schule, welches von Schülern ohne Lehrer durchgeführt wurde. Der 21-Jährige nahm dann später die Veröffentlichung vor. Im Zuge des Einsatzes wurde die Waffe aus dem Video gefunden und sichergestellt. Es handelte sich um eine Softairwaffe. Der 21-Jährige konnte inzwischen nach Abschluss der notwendigen polizeilichen Maßnahmen entlassen werden. Die Kriminalpolizei hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Mahnung zur Vorsicht bei Veröffentlichungen im Internet
Wir weisen anhand des Falles daraufhin, dass Videos in sozialen Netzwerken nur mit Bedacht öffentlich gestellt oder geteilt werden sollten. Die Strafgesetze gelten im Internet genau wie im realen Leben. Videos, auch mit nur scheinbaren Gewaltinhalten, gehören nicht ins Internet. Im schlimmsten Fall können unüberlegt hochgeladene Videos, wie hier geschehen, zu einem an der Gefahr ausgelegten Einsatz der Polizei führen.
erschienen am 19.05.2022