Geld, Kunstobjekte, Bücher - bei physikalischen Gegenstände ist es eine Selbstverständlichkeit, dass diese nach dem Tod im Nachlass landen. Doch wie sieht das mit digitalen Gütern aus, die nicht real greifbar sind? Die Frage, was nach dem realen "Game Over" des Spielers passiert, wird in Zeiten, in denen Spiele und Inhalte zunehmend nicht mehr auf Datenträgern erstanden werden, sondern in rein digitaler Form, deutlich drängender.

Bestes Beispiel: Valves Game-Distributionsplattform Steam, wo die Spiele und dazugehörigen Daten nur noch mit einem Online-Konto verknüpft sind. Im Forum ResetEra, in dem Spieler und Brancheninsider sich über Games austauschen, sorgte eine diesbezügliche Frage für Zündstoff. Der User delete12345 erkundigte sich bei Valve, ob er seine Steam-Spiele-Bibliothek in seinem Testament berücksichtigen könne. Die Antwort war eine Überraschung ...

Nimmt man digitale Spieler mit ins Grab?

"Wir bedauern, Ihnen sagen zu müssen, dass Ihr Steam-Konto nicht durch ein Testament übertragen werden kann", lautete die Antwort von Valve. Sie dürfte nicht nur dem Fragesteller nicht gefallen haben, sondern enttäuschte auch andere Spieler. Kein Wunder, denn für die eigene Spielesammlung haben einige Gamer reichlich reales Geld investiert.

Schon wird im Web über mögliche Hacks diskutiert, wie man zumindest inoffiziell dafür sorgen könnte, seine wertvolle Spielesammlung nicht mit ins Grab nehmen zu müssen. Trotzig äußerten manche Spieler die Idee, man könne einfach die eigenen Login-Daten an die Erben weitergeben und diese könnten dann die Kreditkarten-Informationen mit ihren eigenen aktualisieren. Andere argumentierten, dass Valve vermutlich bemerken würde. wenn ein Account länger als eine übliche Lebensdauer betrieben würde. Verdächtige Accounts würden dann gesperrt, so die Befürchtung.

Ein ähnlicher Fall ging aufgrund der Prominenz des Klagenden bereits vor über 10 Jahren durch die Medien: 2012 wollte Schauspieler Bruce Willis Apple verklagen, damit seine iTunes-Sammlung nach seinem Tod an seine Töchter übergehen könnte. Das sieht Apple nicht vor. Tatsächlich gelten für digitale Güter andere Regel als für physische. Das gilt beispielsweise auch für E-Books für Amazon Kindle. Auch bei der Spielenutzung steht teils in den AGBs. dass die Weitergabe der Güter nicht gestattet ist, weil keine Besitz-, sondern lediglich Nutzungsrechte erworben werden.

Ob Valve und andere Unternehmen über eine Novellierung ihrer Grundsätze nachdenken, bleibt abzuwarten.