Stollberg. Das Erzgebirgsklinikum hat kürzlich ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Dazu entschieden hat man sich vor dem Hintergrund einer drohenden Insolvenz.
Vorläufige Eigenverwaltung angeordnet
Das zuständige Amtsgericht in Chemnitz hat dem Antrag entsprochen und die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Zur Überwachung des Verfahrens hat das Gericht der Geschäftsführung einen sogenannten vorläufigen Sachwalter an die Seite gestellt in Person von Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing aus Chemnitz. Darüber hat Klinik-Geschäftsführer Marcel Koch am Mittwoch kurzfristig informiert.
Sanierungsplan vorgelegt
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Herausforderungen hat das Klinikum bereits einen Sanierungsplan vorgelegt. Und um dieses Sanierungskonzept zu flankieren, habe man den Antrag auf einen Schutzschirm gestellt, so Koch. In den kommenden drei Monaten werde man dem Gericht gegenüber beweisen müssen, dass man sanierungsfähig ist. In der arbeitstäglichen Unterstützung gerade vor dem Hintergrund der insolvenzrechtlichen Beratung ist als Generalbevollmächtigter der Rechtsanwalt Thomas Mulansky eingebunden. Beratend steht auch Rechtsanwalt Jan Kehbel von KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft gGmbH zur Seite, der vom Klinikum beauftragt ist.
Leistungsfähigkeit wird nicht beeinträchtigt
Was Marcel Koch betont ist, dass die Eröffnung des Schutzschirmverfahrens nichts mit der medizinischen Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser zu tun: "Es wird in der Form keine Einschränkungen geben." Es gehe jetzt um die wirtschaftliche Stabilisierung: "Auch ein Krankenhaus kann krank werden und das Verfahren dient der Gesundung."
Finanzierungsmöglichkeiten gesucht
Man habe in den letzten Wochen mit Hochdruck daran gearbeitet, Finanzierungsmöglichkeiten für den Sanierungsplan zu erschließen, wie Koch sagt. Man habe intensive Gespräche mit dem Gesellschafter, Kostenträgern, dem Sächsischen Ministerium für Soziales, der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), aber auch mit den Hausbanken geführt. Zwar seien Unterstützungsmöglichkeiten in den Raum gestellt worden, doch es habe sich auch gezeigt, dass man die für die Umsetzung notwendigen rund 55 Millionen Euro nicht zur Verfügung haben werde. Der Plan sei es, alle vier Häuser, Annaberg-Buchholz, Stollberg, Zschopau und Olbernhau zu erhalten, so Koch: "Doch das hat nichts mit unserer gegenwärtigen Situation zu tun. Das ist eher ein Thema für das medizinische Spektrum der Zukunft, was aus der Krankenhaus-Reform kommt." Momentan gebe es mehrere sich überlagernde Effekte.
erschienen am heute