Update zum Vorfall in Aue: Polizei bezieht Stellung zu Belästigung auf offener Straße

Gerüchte BLICK.de verweist auf Ratgeber um sich in Gefahrensituationen zu verteidigen

Aue-Bad Schlema / OT Aue. 

Seit Dienstagnachmittag kursieren in den sozialen Medien Fotos von einem Mann, der angeblich Mädchen anspricht und nach Hause verfolgt, um sie zu vergewaltigen. Diese Bilder verbreiteten sich rasend schnell im Internet.

Polizei angeblich informiert, aber keine Maßnahmen ergriffen

In den Texten, die die Bilder begleiten, wird berichtet, dass die Polizei verständigt wurde, jedoch nichts unternommen hätte. Auf BLICK.de-Nachfrage bei der Polizei teilte diese jedoch mit, keinerlei Kenntnis von solchen oder ähnlichen Geschehnissen zu haben. Wenn solche Delikte der Polizei bekannt sind, werden diese vollumfänglich ernst genommen, verfolgt und Ermittlungen aufgenommen.

Polizei geht Hinweisen nach

Entgegen der Behauptungen geht die Polizei den jetzt aufgetauchten Hinweisen nach. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass das Verbreiten von Fotos und solchen Aufrufen ohne derzeit belegbaren Hintergrund rechtswidrig ist und eine Straftat darstellt.

Update der Polizei 

Aufgrund zahlreicher Kommentare fragte BLICK.de bei der Polizei nach und erhielt folgende Antwort : "Auch mit gegenwärtigem Kenntnisstand sind der Polizei keine Handlungen des abgebildeten und uns bekannten Mannes bekannt geworden, die versuchten Vergewaltigungen beziehungsweise tatsächlichen sexuellen Handlungen entsprechen.

Richtig ist jedoch, dass der Mann mehrfach durch sein Verhalten polizeilich im Erzgebirgskreis in Erscheinung getreten ist und dementsprechend mehrere Ermittlungsverfahren wegen Nötigung eingeleitet wurden. Konkret habe der 24-Jährige, afghanischer Staatsangehöriger, weibliche Geschädigte verfolgt und deren Nähe beziehungsweise Kontakt gesucht. Aufgrund seines Verhaltens haben Polizisten mit dem 24-Jährigen bereits mehrere sogenannte Gefährderansprachen durchgeführt, um ihm die Auswirkungen seines Verhaltens zu verdeutlichen und ihm deutlich zu machen, dass er dies zu unterlassen habe. Der Mann ist psychisch auffällig, weshalb bereits Maßnahmen, auch bezüglich einer Unterbringung, im Zusammenwirken mit dem Landratsamt Erzgebirgskreis und der Staatsanwaltschaft Chemnitz laufen."



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